Softwarerecht
Wir beraten sowohl Hersteller als auch Anwender von Softwares.
Fragen ergeben sich im Softwarerecht dabei oft an der Schnittstelle zum Datenschutzrecht, zum Gewerblichen Rechtsschutz (Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht) oder im gesellschaftsrechtlichen Bereich, beispielsweise bei einem Firmenverkauf (Mergers & Acquisitions, M&A), aber auch im Medizin – und Arbeitsrecht , wenn beispielsweise eine Betriebsvereinbarung über die Softwarenutzung erforderlich ist.
Ohne Unterstützung von Software und der entsprechenden Datenverarbeitung kommt kein Unternehmen mehr aus. Dies beginnt bei Textverarbeitungs-Programmen, geht über Buchhaltungs- und Auftragsabwicklungsprogramme und umfasst auch bei komplexen Computerprogrammen, mit denen die Datenflüsse und Ressourcen des gesamten Unternehmens dargestellt und verwaltet werden, sog. ERP-Programme („Enterprise-Ressource-Planning“).
Diese Programme werden zunehmend gar nicht mehr als Software selbst vertrieben. Erhältlich ist heutzutage oft nur noch die Möglichkeit der Nutzung der entsprechenden Anwendung via „Cloud“, also über verteilte Rechner.
Software und Daten
Die Software ist aber nur das eine. Das andere sind die Daten, die verarbeitet werden
Neben oft kritischen Betriebsdaten, Daten, die das Know-How Ihres Unternehmens beinhalten oder mindestens ein Geschäftsgeheimnis darstellen, oder steuerrechtlich relevanten Daten werden in nahezu jedem Softwareprogramm auch personenbezogene oder zumindest personenbeziehbare (z.B. IP- oder E-Mail-Adresse) Daten verarbeitet. Damit kommt das Datenschutzrecht ins Spiel und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen eingehalten werden. Spätestens damit gehen Anforderungen an die Daten- und IT-Sicherheit einher, für die die Leitung Ihres Unternehmens geradestehen muss.
Risiko für Unternehmer: Der Cloud-Anbieter
Unternehmer müssen die Betriebsbereitschaft ihres Unternehmens auch dann aufrechterhalten können, wenn es Schwierigkeiten mit dem Cloud-Anbieter gibt, die Anwendung etwa nicht mehr bereitsteht, sie nicht mehr auf ihre Daten zugreifen können oder der Cloud- Anbieter schlicht nicht zu erreichen ist.
Sie müssen die Interessen Ihres Unternehmens vertraglich vereinbaren und diese Rechte im Zweifel auch gegen den Anbieter mit vernünftigem Aufwand durchsetzen können.
Wir unterstützen Sie dabei in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Ihres Hauses und gegebenenfalls Dritten (Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter) dabei, die vollständigen Anforderungen zu ermitteln, die die Cloud-Anwendung vorhalten kann, soll und muss.
Ein zu 100% auf Ihren Bedarf zugeschnittenes Angebot werden Sie wahrscheinlich nicht finden. Irgendeine Kröte werden Sie schlucken müssen. Bei datenschutzrechtlich sensiblen personenbezogenen Daten oder unternehmenskritischen Daten und Prozessen wollen Sie diese letztendlich vielleicht selbst im Hause halten oder zumindest einen deutschen Cloud-Anbieter wählen.
Bei dieser Abwägung unterstützen wir Sie gerne. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
EXPERTISE
IT-Litigation: Prozessvertretung bei IT-Streitigkeiten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten
Rechtsfragen der Digitalisierung
IT-Projektberatung: Rechtliche Begleitung von IT-Projekten, Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen
Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Haftung)
IT-spezifische Regelungen im Arbeitsrecht
Beratung beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Rechtsfragen von Cloud-Computing
Prüfung und Durchsetzung Ihres Löschungs- oder Berichtigungsanspruches betreffend unzutreffende und rechtswidrige Bewertungen, z.B. durch ehemalige Arbeitnehmer in Arbeitgeberbewertungsportalen
IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Beratung bei der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen, Software-Lizenzverträgen, Softwareüberlassungsverträgen
Beratung zum Rechtsschutz von Software und bei App-Entwicklungen
Internetrecht: Beratung im Internetrecht, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen
Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)
Urheberrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)
Domainrecht: Prüfung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Markenrecht), Kennzeichen und Domains, Rechtliche Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten
IT-rechtliche Fragen im Erbrecht (Digitaler Nachlass)
Outsourcing: Begleitung von Outsourcing-Projekten, Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie Beratung im Bereich Cloud Computing
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren bei Bedarf auch mit den technischen Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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