Seit ihrer Einführung durch den Gesetzgeber begleiten wir MVZ in allen sie betreffenden Fragestellungen.
Was ist ein MVZ und wer kann es gründen?
Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ist ein Leistungserbringer in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Vom Gesetzgeber zum 01.01.2004 eingeführt, ist es heute definiert als eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. MVZ können nach heutigem Stand von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, von anerkannten Praxisnetzen, von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen gegründet werden.
Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZs?
Neben einem vom Gesetz zugelassenen Gründer und der ärztlichen Leitung, ist für die Zulassung eines MVZs erforderlich, dass in diesem mindestens zwei Ärzte angestellt oder als Vertragsärzte tätig sind. Zudem wird als Trägergesellschaft eine Personengesellschaft, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder eine öffentlich-rechtliche Rechtsform gefordert. Sofern MVZ in der Rechtsform der GmbH gegründet werden, fordert das Gesetz darüber hinaus von den Gesellschaftern selbstschuldnerische Bürgschaftserklärungen oder eine andere Sicherheitsleistung (§ 232 BGB) für Forderungen von Vereinigungen und Krankenkassen gegen das MVZ.
MVZ komplex aber voller Chancen
Die Gründung eines MVZs erscheint komplex, bietet aber vielfältige Chancen. Ein MVZ ist nach derzeitiger Rechtslage die einzige Möglichkeit, ausschließlich mit angestellten Ärztinnen und Ärzten (oder Zahnärzten) an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Auch gelten die für Arzt- und Zahnarztpraxen geltenden Begrenzungen für die Höchstzahl angestellter Ärzte oder Zahnärzte nicht für MVZ. Die Umgestaltung einer Arztpraxis oder BAG in ein MVZ stellt darüber hinaus in vielen Fällen eine sinnvolle Vorbereitung eines späteren Verkaufs der Praxis dar, insbesondere an Investoren.
Wir kennen die zulassungsrechtlichen Kniffe und Besonderheiten ebenso, wie alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von MVZ. Von der Konzeption über die vertragliche Gestaltung bis hin zu allen Rechtsfragen des laufenden Betriebs ist Ihr MVZ Projekt mit unserer Begleitung in guten Händen. Wir sind stets am Puls der gesundheitspolitischen und –rechtlichen Entwicklungen und berücksichtigen auch absehbare regulatorische Änderungen. Die Rechtsfragen zum MVZ begleiten wir auch im Rahmen wissenschaftlicher Bearbeitungen.
AUSZEICHNUNGEN
-
TOP-Kanzlei für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013) -
„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie“
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Jobsharing
Immer mehr Ärzte und Psychotherapeuten machen ein Jobsharing in der Praxis. Jobsharing bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Versorgungsauftrag mit einem oder zwei Ärzten bzw. Psychotherapeuten glei...
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.