Krankenhäuser sind vielschichtige Unternehmen und als solche Adressaten unzähliger Spezialgesetze, von denen das Gesundheitswesen nicht wenige anbietet. So enthalten das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Sozialgesetzbuch V nicht nur selbst umfassende rechtliche Regelungen, sondern delegieren die Aufgabe der Ausgestaltung vieler Themen auf die Verwaltung, den Gemeinsamen Bundesausschuss oder die Partner der Selbstverwaltung. Wir behalten für die Krankenhausträger den Überblick im Rechtsgebiet des Krankenhausrechts, nicht nur über die bestehenden Regelungen, sondern nehmen auch die kontinuierlichen Gesetzesänderungen und relevanten Urteile frühzeitig in den Blick. Für unseren Einsatz werden wir regelmäßig als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Bereich des Gesundheitsrechts ausgezeichnet.
EXPERTISE
- Gestaltung von Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten
- Durchsetzung von Honoraransprüchen gegen Krankenkassen und (Privat-)Patienten
- Gestaltung von Wahlleistungsvereinbarung
- Belegarztverträge
- Beratung rund um die Gründung und Fragen zum Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
- Beratung zur Teilnahme im Bereich der ambulanten Versorgungsformen
- Persönliche Ermächtigungen, Institutsermächtigungen, SPZ, Hochschulambulanzen, PIA etc.
- Chefarztrecht
Als spezialisierte Medizinrechtler beraten wir Geschäftsführer, Klinikdirektoren und Krankenhausjustiziare in allen Rechtsfragen rund um die gesetzlichen Regelungen für den stationären und ambulanten Sektor und das Arbeitsrecht. Wir helfen bei der Planung und Umsetzung konkreter Vorhaben von den ersten Überlegungen bis zur Unterstützung und Vertretung im Antragsverfahren. Sollte es erforderlich sein, kämpfen wir für die Kliniken und die Sache vor den Gerichten.
AUSZEICHNUNGEN
-
TOP-Kanzlei für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Wirtschaftskanzlei für Gesundheit und Pharmazie
(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013) -
Eine der besten Wirtschaftskanzleien im Bereich Gesundheit und Pharmazie
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Vertragsarztrecht
Vertrags(zahn)arztrecht ist komplex. Es ist das Recht der ambulanten Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechtsgrundlage für das Vertragsarztrecht sind nicht nur...
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.