Arbeitsrechtliche Fragen und Vorgaben machen vor Einrichtungen, die sich sozialen Aufgaben widmen, keinen Halt. Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck erfordern arbeitsrechtliche Flexibilität und eine optimale Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Dies gilt nicht nur für erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige, denn die Komplexität rechtlicher Fragen im gemeinnützigen Sektor nimmt stetig zu.

EXPERTISE

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
  • Honorarkräfte, freie Mitarbeitende und Problematik der Scheinselbstständigkeit
  • Besonderheiten bei Übungsleitern und Ehrenamt
  • Mindestlohn und Besonderheiten der Vergütung im gemeinnützigen Sektor
  • Betriebsverfassungsrecht / Mitarbeitervertretungsrecht & Tendenzschutz
  • Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts, Dritter Weg
  • Arbeitsrechtliche Begleitung bei Umstrukturierung, Betriebsänderung oder Betriebsübergang

MANDANTEN

Wir beraten und begleiten alle Einrichtungen der sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft, die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Pflege, Versorgung, Behandlung und Betreuung von Kindern und alten Menschen, Pflegebedürftigen und kranken Menschen, behinderten Menschen erbringen. Hierzu gehört insbesondere:

  • Arbeitsrecht für Gemeinnützige Einrichtungen/Einrichtungen Non-Profit-Sektor
  • Arbeitsrecht für Altenhilfeeinrichtungen/Senioreneinrichtungen
  • Arbeitsrecht für Behindertenhilfeeinrichtungen
  • Arbeitsrecht für kommunale, kirchliche und frei-gemeinnützige Träger
  • Arbeitsrecht für Sozialverbände und Sozialvereine
  • Arbeitsrecht für Diakonische Einrichtungen und Einrichtungen des Caritasverbandes
  • Arbeitsrecht für Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Arbeitsrecht für Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Arbeitsrecht für Werkstätten für Behinderte (WfbM)
  • Arbeitsrecht für Lebenshilfen
  • Arbeitsrecht für Ambulante Pflegedienste.

 

 

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