Die Führung eines Unternehmens bringt eine Vielzahl oftmals spezifischer rechtlicher Herausforderungen mit sich. Fehlentscheidungen in diesem Bereich haben mitunter gravierende Auswirkungen, werden nicht selten aber erst Jahre später offenbar. Um derlei Komplikationen von vornherein zu vermeiden, begleiten, beraten und vertritt unser Team aus spezialisierten Rechts- und Fachanwälten Personen- und Kapitalgesellschaften sowie ihre Gesellschafter beim täglichen operativen Geschäft sowie im Rahmen von größeren geschäftlichen Entscheidungen und Streitigkeiten. Die Unterstützung beim Corporate Housekeeping und der Ausgestaltung und ggf. nachträglicher Anpassung von Gesellschaftsverträgen sind Kernkompetenzen unserer langjährigen anwaltlichen Praxis. Wir beraten Gesellschaften in jeder Phase ihrer unternehmerischen Tätigkeit – von der Gründung bis zur Abwicklung.
Gründung von Gesellschaften
Schließen sich mehrere Personen zu einem Unternehmen zusammen, stellen sich vielfach komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen. Daraus ergeben sich unterschiedliche finanzielle und steuerliche Implikationen, die in unserer Beratung Berücksichtigung finden.
Bereits die Wahl der für Sie passenden Rechtsform ist entscheidend. Es sind Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Daraus ergeben sich vielseitige Konsequenzen: Gesellschafterpflichten und Fragen der Haftung sowie nicht zuletzt die Besteuerung sowohl der Gesellschaft als auch der Gesellschafter hängen von der gewählten Rechtsform ab. Wir überprüfen für Sie, welche rechtliche Ausgestaltung für Ihr Unternehmen die Beste ist.
Gesellschaftsverträge
Übergeben Sie die Erstellung oder Änderung eines Gesellschaftsvertrages in die Hände von erfahrenen Experten. Im Gesellschaftsvertrag regeln die Gesellschafter die vertraglichen Grundlagen ihrer Zusammenarbeit. Nur aufgrund dieser Einigung kann eine Gesellschaft entstehen. Es müssen daher vertragliche Bestimmungen zum Gesellschaftsgegenstand und dem gemeinsam zu verfolgenden Zweck getroffen werden. Zudem kann die wechselseitige Rechtsbeziehung zwischen den Gesellschaftern im Rahmen des Gesellschaftsvertrags sehr individuell ausgestaltet werden. Vielen späteren Konflikten kann durch eine vorausschauende Planung vorgebeugt werden. Hilfsweise gelangen die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung, die im Einzelfall jedoch selten zu interessengerechten Ergebnissen führen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Ausarbeitung als auch bei einer späteren Überprüfung von Gesellschaftsverträgen.
Abhängig von der jeweiligen Gesellschaftsform sind bereits beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages unterschiedliche Formerfordernisse zu berücksichtigen. Personengesellschaften können schon durch eine mündliche Vereinbarung gegründet werden. Bei Kapitalgesellschaften hingegen sieht das Gesetz in der Regel die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages vor. Bei Nichteinhaltung der notariellen Form droht die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages.
Als Gesellschafter sind Sie bei der Regelung ihrer internen Angelegenheiten weitgehend frei. Grundsätzlich können beinahe alle denkbaren Rechte und Pflichten vertraglich begründet oder abbedungen werden. Mit unserer langjährigen Expertise beraten wir Sie zu allen gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ausscheiden eines Gesellschafters
Auch das Ausscheiden eines Gesellschafters kann vielschichtige rechtliche Probleme nach sich ziehen. Die jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen von der Rechtsform der Gesellschaft und der Art des Austritts ab. Entscheidet ein Gesellschafter sich freiwillig zum Austritt, so kann er etwa den Gesellschaftsvertrag kündigen oder seine Anteile verkaufen. Er kann aber auch unfreiwillig ausgeschlossen werden oder seine Geschäftsanteile durch Einziehung verlieren. Sowohl Einziehung als auch die in der Praxis seltene Ausschlussklage bilden einen Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit. Im komplexen Umfeld des Ausscheidens von Gesellschaftern aus einer Gesellschaft beraten wir Sie zu allen gesellschaftsrechtlichen, allgemein-zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen dieses Vorgangs.
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)
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