Die meisten Handwerksbetriebe beschäftigen weniger als zehn Mitarbeiter. Deshalb brauchen sie das Kündigungsschutzgesetz nicht zu beachten. Aber auch im Kleinbetrieb darf der Chef niemanden willkürlich vor die Tür setzen, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Hrach.

Verfasser

Christian Hrach

Fundstelle

Handwerksblatt

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