Nach 1995 und 2006 hat das BVerfG am 17.12.2014 Teile des geltenden Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zum dritten Mal für verfassungswidrig erklärt, weil die Begünstigungen für Betriebsvermögen unverhältnismäßig sind. Warum zumindest kleine und mittlere Familienunternehmen trotzdem auch in Zukunft mit schonender Behandlung rechnen können, erläutert unser Sozius Alexander Knauss auf Legal Tribune Online.

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-urteil-1-bvl-21-12-erbschaftsteuer-unternehmen/

Verfasser

Alexander Knauss

Fundstelle

Legal Tribune Online - www.lto.de

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