Aus dem ständigen Wandel des Gesundheitsmarktes ergibt sich für Krankenhausträger bekanntermaßen die Notwendigkeit, die Struktur ihres Unternehmens regelmäßig zu prüfen und zukunftsfähig zu machen. Dies führt nicht selten auch zur Durchführung entsprechender Umstrukturierungsmaßnahmen, teils ohne, teils mit Veränderungen der Gesellschafts- und Gesellschafterstruktur (Beispiel: Fusion von Krankenhäusern).
Für Geschäftsführer stellt sich dann nicht zuletzt auch die Frage nach dem Schicksal der eigenen Organstellung und des eigenen Anstellungsvertrages. Hiermit befasst sich der Beitrag in der aktuellen Ausgabe des Krankenhaus-JUSTITIARS.
Verfasser
Dr. Nicolai Besgen Verena FaustenFundstelle
Der Krankenhaus-JUSTITIAR, 2/2013, S. 9 f.UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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