Der Begriff „Führungskraft“ ist gesetzlich nicht definiert, es handelt sich nicht einmal um einen rechtlichen Begriff. Er wird bei der Beschreibung von Unternehmensorganisationen verwendet, um darzustellen, dass einer bestimmten Personengruppe besondere Entscheidungsbefugnisse sowie Personal- und/oder Sachverantwortlichkeiten übertragen sind.

 

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Verfasser

Dr. Nicolai Besgen Verena Fausten

Fundstelle

Der Krankenhaus-JUSTIZIAR, Erstausgabe Oktober/November 2012

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