Der BGH hat durch Urteil vom 29.11.2011 – XI ZR 370/10 seine Grundsätze zur Haftung des Karteninhabers bei missbräuchlichen Abhebungen von Bargeld an Geldautomaten mit PIN und Karte ergänzt. Auch zu AGB-Klauseln, die die Kundenhaftung regeln, haben sich die Richter geäußert. Auf den ersten Blick stellt sich die Entscheidung zwar als kundenfreundlich dar. Auf den zweiten Blick ändert sich allerdings nicht viel, meint Alexander Knauss.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/5057/bgh-zum-kreditkartenmissbrauch-haftungsverteilung-beim-bankraub-a-la-carte/

Verfasser

Alexander Knauss

Fundstelle

Legal Tribune Online - www.lto.de

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