Vor wenigen Tagen jährte sich wieder einmal die Lehman-Insolvenz. Passend dazu entschied nun erstmalig der BGH über Schadensersatzklagen von Anlegern – und wies sie ab. Für die Geschädigten ist das eine Enttäuschung. Ein Grundsatzurteil für andere Lehman-Verfahren ist es nicht unbedingt. Alexander Knauss über die Entscheidungen und ihren „gewissen Pilotcharakter“.

http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4412/Lehman-knauss/

Verfasser

Alexander Knauss

Fundstelle

Legal Tribune Online - www.lto.de

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen