Alexander Teubel befasst sich mit dem Thema der anonymen Kindsabgabe in Deutschland. Seit 1999 werden vermehrt Kinder in sogenannten Babyklappen abgegeben oder anonym im Krankenhaus zur Welt gebracht. Mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen agieren die Angebote der anonymen Kindsabgabe bisher in einer rechtlichen Grauzone. Ziel der Arbeit war es daher, die anonyme Kindsabgabe umfassend rechtlich zu beleuchten und anschließend Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Inhaltlich erfolgt zunächst die Betrachtung der geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften. Der Autor analysiert das Personenstands- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Strafrecht, das Zivilrecht sowie das Sozialrecht. Daran anschließend bestimmt er die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich eine gesetzliche Regelung der anonymen Kindsabgabe bewegen müsste. Es folgt eine Darstellung des Internationalen Rechts mit dem Haager Übereinkommen zum Schutz der Kinder und der Kinderkonvention der Vereinten Nationen sowie des Europarechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Schließlich werden die Grundrechte der Beteiligten umfassend analysiert, gegenübergestellt und abgewogen. Alexander Teubel diskutiert sodann die bisherigen Gesetzesinitiativen zur Regelung der anonymen Kindsabgabe in Deutschland und schließt mit einem eigenen ausformulierten Gesetzesentwurf nebst umfassender Begründung.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die anonyme Kindsabgabe derzeit contra legem ist. Die Beteiligten sehen sich dem Anfangsverdacht der verschiedensten Straftatbestände ausgesetzt. Zivilrechtliche Vorschriften werden konterkariert, die Grundrechte der Beteiligten, insbesondere die der abgegebenen Kinder, nicht ausreichend beachtet. Abhilfe kann hier nur eine gesetzliche Regelung schaffen. Rechtskonform dürfte dabei eine Regelung sein, die künftig nur noch die geheime und in Ausnahmefällen die anonyme Geburt gestattet. Die Praxis der Babyklappen ist einzustellen.
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Dr. Alexander TeubelFundstelle
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