Anlass für die Neuauflage war nicht nur die Tatsache, dass die 3. Auflage vergriffen war, sondern viel mehr der Umstand, dass sich im Familienrecht erneut extrem viel geändert hat. Das gesamte Verfahrensrecht ist zum 1.9.2009 durch das FamFG völlig geändert worden. Gleichzeitig ist der Versorgungsausgleich von Grund auf neugestaltet worden. Es gibt ferner erhebliche Änderungen im Zugewinnausgleichsrecht. Und im Unterhaltsrecht gibt es die ersten, auch höchstrichterlichen Entscheidungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt, der zum 1.1.2008 grundlegend gesetzlich geändert worden war.
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Börger/Bosch/HeuschmidFundstelle
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