Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bilden die große Berufsgruppe der Psychotherapeuten. Rechte und Pflichten der Psychotherapeuten als Leistungserbringer werden durch die gesetzlichen Vorgaben des Vertragsarztrechts im SGB V und des Berufsrechts bestimmt.
Die gesetzlichen Regelungen des Vertragsarztrechts bieten viele Möglichkeiten die beruflichen Tätigkeiten den individuellen Wünschen und Vorstellungen anzupassen. Nur wer alle Möglichkeiten kennt, kann sie auch für sich nutzen!
Wir beraten Sie gern zu den Themen: Praxiskauf und Praxisverkauf, KV – Zulassung, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), Praxisgemeinschaft (PG) und Jobsharing. Gemeinsam verwirklichen wir Ihre Ideen.
AUSZEICHNUNGEN
-
TOP-Kanzlei für Medizinrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013) -
„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie“
(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN
Kooperationen
Auch jenseits von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften beraten wir medizinische Kooperationen aller Art. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind h...
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.