Compliance, also die Befolgung von selbstgesetzten und gesetzlichen Vorgaben spielt in Non-Profit-Organisationen (NPOs) eine ebenso große Rolle wie in Wirtschaftsunternehmen. Gerade kleineren und mittelgroßen NPOs stehen in der Regel jedoch nicht dieselben Ressourcen zur Verfügung wie ihren gewinnorientierten Pendants. In der Regel gibt die personelle und sachliche Ausstattung die Unterhaltung einer eigenen Compliance-Abteilung nicht her. Schließlich sind gemeinnützige Organisationen zu einer zweckgebundenen Mittelverwendung verpflichtet. Der Spagat, zugleich eine mit den stetig wachsenden Compliance-Anforderungen schritthaltende Verwaltung sicherzustellen, ist kein einfaches Unterfangen

Auch NPOs unterliegen steigenden Compliance-Anforderungen

Dennoch kommen auch NPOs nicht umhin, ihre Compliance-Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen. Bei Verstößen unterliegen sie genau wie profitorientiere Einrichtungen den jeweiligen Sanktionen. Mit dem Einwand, begrenzte Mittel hätten eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen nicht möglich gemacht, lassen sich die Aufsichtsbehörden nicht abspeisen. Gerade NPOs, die als gemeinwohlorientierte Organisationen auf das Vertrauen der Öffentlichkeit sowie ihrer Mitglieder, Spender und Förderer besonders angewiesen sind, können sich Fehltritte im Bereich der Compliance nicht leisten.

Bei Verstößen drohen Reputationsverlust und Haftungsrisiken

Ein professionelles Compliance-Management dient außerdem nicht nur der Vermeidung von an die Organisation gerichteten Sanktionen, sondern auch der Absicherung der handelnden Organe. Denn Geschäftsleiter und Vorstände können für Pflichtverletzungen in Ausübung ihres Amtes persönlich in Anspruch genommen werden. Ggf. haften sie mit ihrem Privatvermögen etwa für beträchtliche – auch unabsichtliche – Steuerverkürzungen ihrer Organisation.

Insbesondere an die allgemeinen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit und die Angemessenheit der Vergütungen von Führungspersonal stellen die (Steuer-)Behörden hohe Ansprüche. Organe von NPOs sollten deshalb penibel darauf achten, die satzungsmäßigen Grenzen der Geschäftsführung einzuhalten und auch den Rahmen der gesetzlich zulässigen gemeinnützigen Mittelverwendung nicht zu sprengen. Anderenfalls drohen Steuernachzahlungen.

Compliance-Systeme sorgen für Rechtssicherheit

Ferner unterliegen auch NPOs den Anforderungen z.B. des Datenschutzes, der Geldwäsche- und Korruptionsverhinderung sowie den Vorgaben des Arbeitsrechts. Verstöße sind oftmals bußgeldbewehrt. Glücklicherweise lässt sich ein belastbares sog. Compliance-Management-System (CMS) sowie Tax-Compliance-Management-System (TCMS) meist jedoch mit vertretbarem Aufwand installieren. In der Regel bedarf es jedenfalls der Erstellung von praxistauglichen Richtlinien sowie ggf. Schulungen für die Mitarbeiter, um diese auf potenzielle Compliance-Risiken aufmerksam zu machen und ihnen im Ernstfall unmissverständliche Verhaltensanweisungen an die Hand zu geben. Zudem sollten klare Zuständigkeiten (und Verantwortlichkeiten) eingerichtet werden, um eine kontinuierliche Überwachung der Compliance-Verpflichtungen der Organisation sicherzustellen. Nicht zuletzt ist es wichtig, dass von der Geschäftsleitung eine verbindliche Compliance-Kultur offen vorgelebt und kommuniziert wird.

Als Rechts- und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht sind wir mit den Verpflichtungen von NPOs aus den verschiedenen Rechtsbereichen bestens vertraut. Wir beraten Sie bei der Entwicklung, Implementierung und laufenden Kontrolle Ihres CMS. Dabei steht Ihre Rechtssicherheit an erster Stelle. Zugleich legen wir aber auch ein besonderes Augenmerk auf pragmatische Abläufe, um Ihre Institution weder organisatorisch noch finanziell zu überfordern.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung“

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

  • Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2023)

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen