Tabellen zur Vermögensnachfolge 2023
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Rundschreiben vom 14.11.2022 (Geschäftszeichen IV C 7 – S 3104/19/10001:008) die gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 BewG anzuwendenden Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen veröffentlicht, die nach der am 26. Juli 2022 veröffentlichten Sterbetafel 2019/2021 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind.
Zum Hintergrund
Wird jemand – z.B. durch Schenkung oder Testament – ein lebenslanges Nutzungsrecht (beispielsweise als Wohnungsrecht oder Nießbrauch) zugewandt, ist der Wert dieses Nutzungsrechts zu bewerten, um die darauf ggf. entfallende Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer zu berechnen.
Gemäß § 14 Abs. 1 BewG ist der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit dem Vielfachen des Jahreswerts anzusetzen. Die Vervielfältiger sind nach der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes zu ermitteln und ab dem 1. Januar des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel durch das Statistische Bundesamt folgenden Kalenderjahres anzuwenden. Das BMF stellt die Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro nach Lebensalter und Geschlecht der Berechtigten in einer Tabelle zusammen und veröffentlicht diese zusammen mit dem Datum der Veröffentlichung der Sterbetafel regelmäßig im Bundessteuerblatt.
Die aktuellen Werte haben wir Ihnen zusammen mit anderen für die Nachfolgeplanung nützlichen Tabellen in einer übersichtlichen PDF-Datei zum Download zusammengefasst.
Gern stehen wir Ihnen für Fragen rund um die Planung der Vermögensnachfolge zur Verfügung.
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