EU-Parlament verabschiedet Anti Money Laundering Package (AML Package) im April 2024
Mit einem Paukenschlag verabschiedete das EU-Parlament am 24. April 2024 ein Gesetzespaket, dass eine ganze Reihe neuer Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche mit sich brachte (AML Package). Aus deutscher Sicht erregte neben der künftigen Obergrenze für Bargeldzahlungen in Höhe von EUR 10.000 insbesondere die Errichtung einer neuen EU-Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) Aufsehen. Schließlich fiel nach langem Ringen die Wahl des Sitzes der neuen EU-Behörde auf die deutsche Großstadt Frankfurt am Main.
Warum hat die neue EU-Anti-Geldwäschebehörde ihren Sitz Frankfurt am Main?
Der Sitz der neuen Anti-Geldwäschebehörde war keinesfalls unumstritten. Es bedurfte eines monatelangen Auswahlverfahrens, ehe sich die Bewerbung Deutschlands gegen die Konkurrenz aus Paris, Madrid und Dublin durchsetzen konnte. Dies erschien im Vorlauf keineswegs wahrscheinlich, ist Deutschland, nicht zuletzt aufgrund der traditionell großen Verbreitung von Bargeldzahlungen, im europäischen Vergleich stärker mit Problemen der Geldwäsche konfrontiert als andere europäische Staaten. Letztlich kam der deutschen Bewerbung zugute, dass sich mit der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) bereits zwei Aufsichtsbehörden in Frankfurt am Main befinden. Insbesondere die Tatsache, dass auch die EZB die Aufsicht über die Großbanken ausübt und so Synergieeffekte zugunsten einer effektiveren Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung entstehen könnten, gab letztlich den entscheidenden Ausschlag zugunsten der Bewerbung Deutschlands.
Welche Aufgaben hat die neue Anti-Geldwäschebehörde der EU?
Der AMLA kommt die Aufgabe zu, die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden europaweit zu koordinieren und zu unterstützen. Daher kommt ihr zunächst eine Funktion als zentrale Anlaufstelle zu. Zugleich übt sie die Aufsicht über die nationalen Aufsichtsbehörden aus, sodass ihr auch eine übergeordnete Rolle zukommt. Insbesondere kontrolliert sie die effektive Umsetzung gezielter Finanzsanktionen durch die jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Im Finanzsektor wird sie Finanzunternehmen, die einem besonders hohen Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgesetzt sind, auch direkt beaufsichtigen. Eine weitere Hauptaufgabe der AMLA besteht in der Analyse und Auswertung verdächtiger Transaktionen. Ziel ist es, unter Einsatz modernster Analysetechniken und digitaler Datenbanken geldwäscherechtliche Verstöße aufzudecken und zu sanktionieren. Daneben kommt der AMLA über die Grenzen der EU hinaus die Aufgabe zu, in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Behörden gegen internationale Geldwäschenetzwerke vorzugehen.
Welche Befugnisse kommen der AMLA künftig zu?
Um die soeben genannten Aufgaben wirksam erfüllen zu können, stehen der AMLA eine Reihe von Befugnissen zu. Gegenüber den geldwäscherechtlich Verpflichteten kann sie unmittelbar Maßnahmen ergreifen. So kann sie EU-weit Sanktionen verhängen. Darüber hinaus kann sie ebenso unmittelbar gegenüber den nationalen Aufsichtsbehörden tätig werden, sollten diese ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachkommen. Hierzu stehen ihr die Instrumente der Untersuchungen, Empfehlungen und direkten Weisungen zur Verfügung.
Fazit:
Mit der AMLA sendet die EU ein klares Zeichen für die Zukunft und zeigt sich bereit, die Geldwäschebekämpfung auf eine neue Stufe zu bringen. Blieb die Ausführung und somit letztlich auch die praktische Durchsetzung der geldwäscherechtlichen Vorschriften bislang den Mitgliedstaaten überlassen, wurde nun eine zentrale europaweit agierende Aufsichtsstelle geschaffen, die über eine effektive Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wacht. Dies wird sie mit ihren derzeit angedachten 250 Mitarbeitern ab Mitte 2025 tun. Angesichts dieser ehrgeizigen Zahlen ist damit zu rechnen, dass es deutlich öfter als bislang zu geldwäscherechtlichen Sanktionen kommen wird. Insoweit ist den Akteuren der Wirtschaft zu raten, sich frühzeitigen Rechtsrat im Geldwäscherecht und der Geldwäsche-Compliance einzuholen.
Autoren: Dr. Karl Brock und wissenschaftlicher Mitarbeiter Constantin Dorschu
Der Autor Dr. Karl Brock ist Herausgeber eines Praxiskommentars zum Geldwäschegesetz (GwG) (zum Shop). Er berät fortlaufend geldwäscherechtlich Verpflichtete sowie Unternehmen zu geldwäscherechtlichen Herausforderungen. Bei Fragen oder bei Beratungsbedarf können Sie sich gerne direkt an den Autor dieses Beitrages wenden.
Auszeichnungen
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„MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)
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„Mit ihrer Weitsicht [beim Thema ESG] ist [MEYER-KÖRING] weiter als viele Wettbewerber.“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)
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