MW Finance: Weitere Gerichtsurteile zugunsten von Anlegern. Gehören auch Sie dazu? Lassen Sie eventuelle Ansprüche möglichst zeitnah prüfen.
MW Finance: Weitere Gerichtsurteile zugunsten von Anlegern. Gehören auch Sie dazu? (credit:adobestock)

Wir vertreten zahlreiche Anleger im Zusammenhang mit deren vermeintlichen Beteiligungen an der Fincap Investment CVBA, der angeblichen MW Global Investments CVBA und Stillen Gesellschaften mit mehreren MW Finance GmbHs, die den Anlegern als Nachfolgemodell für die belgischen Beteiligungen angeboten wurden. Zu den Hintergründen können Sie sich hier informieren:

Wie bereits berichtet, hat das Landgericht Bonn bereits am 30.12.2022 einer von uns vertretenen Anlegerin Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB durch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH sowie deren Geschäftsführer, Herrn H. zugesprochen (LG Bonn Az. 17 O 108/22, noch nicht rechtskräftig).

Mittlerweile haben wir weitere (ebenfalls noch nicht rechtskräftige) Urteile zugunsten von uns vertretener Mandanten erstritten, in denen das Landgericht Bonn unsere Rechtsauffassung bestätigt hat:

  • LG Bonn, Urteil v. 09.03.2023 – 17 O 313/22
  • LG Bonn, Versäumnisurteil v. 24.02.2023 – 17 O 9/23
  • LG Bonn, Versäumnisurteil v. 03.03.2023 – 2 O 19/23

Gehören auch Sie zum Kreis der MW-Anleger? Dann raten wir Ihnen, eventuelle Ansprüche möglichst zeitnah prüfen zu lassen. MEYER-KÖRING ist u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und wird von führenden Wirtschaftsmagazinen als TOP-Kanzlei für Bank- und Finanzrecht bewertet.

Gern beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen!

Autor: Alexander Knauss

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Auszeichnungen

  • Deutschlands beste Kanzleien für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Alexander Knauss bei „Beste Anwälte Deutschlands 2024“ für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

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