Neues von MW Finance: Landgericht Bonn spricht Anlegern auch Ansprüche wegen des Beitritts als stiller Gesellschafter zu!

Neues von MW Finance: Landgericht Bonn spricht Anlegern auch Ansprüche wegen des Beitritts als stiller Gesellschafter zu!
Lassen Sie Ihre Ansprüche gegenüber MW Finance möglichst zeitnah prüfen (credit: adobestock)

Wie bereits berichtet, vertreten wir zahlreiche Anleger von MW Finance, die Beteiligungen an der (zwangsgelöschten und liquidierten) Fincap Investment CVBA bzw. der angeblichen (= im belgischen Unternehmensregister nicht existenten) MW Global Investments CVBA gezeichnet haben.

Zahlreiche Urteile zugunsten von Anlegern

In zahlreichen Klageverfahren konnten wir bereits (noch nicht rechtskräftige) Urteile zugunsten der von uns vertretenen Anleger insbesondere gegen die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH, aber auch gegen Herrn Wolfgang H. persönlich erwirken. 

Nun hat das Landgericht Bonn erstmals entschieden, dass Anleger Ansprüche gegen Herrn H. sowie die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH auch wegen des Beitritts als stiller Gesellschafter einer der zahlreichen MW Finance GmbHs haben.  Das Landgericht führt in einem aktuellen – ebenfalls noch nicht rechtskräftigen – Urteil dazu folgendes aus: 

„[…] Die spätere vermeintliche Umwandlung des Kapitals in einen Beitritt als stille Gesellschafterin an der „MW Finance GmbH“ ändert an der bereits eingetretenen Haftung nichts. Die Beklagten wussten, dass die ursprüngliche Zielgesellschaft nicht existiert. Die Anlage der Klägerin war aufgrund der Nichtexistenz der MW Global Investments CVBA von Anfang an nicht werthaltig, sondern diente nach dem unbestrittenen und zugestandenen Klägervortrag allein der Aufrechterhaltung eines Schneeballsystems. Da es keine Genossenschaftsanteile an der nichtexistenten MW Global Investments CVBA gab, konnten diese auch nicht im Wege der Umwandlung zu einer werthaltigen Beteiligung an der MW Finance GmbH führen. […]“

(LG Bonn, Urteil vom 30.03.2023 – 17 O 286/22)

Wir beraten Sie gerne

Gehören auch Sie zum Kreis der MW-Anleger? Dann raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche möglichst zeitnah prüfen zu lassen. MEYER-KÖRING ist u.a. auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und berät Sie gerne zum weiteren Vorgehen. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0228 / 72636-44 oder per E-Mail unter knauss@meyer-koering.de !

Weiterführende Informationen

Wir berichten schon seit längerem auf unserer Homepage über die Entwicklungen bei MW Finance. Informieren Sie sich hier:

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  • Deutschlands beste Kanzleien für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Alexander Knauss bei „Beste Anwälte Deutschlands 2024“ für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2024)

  • Anwalt des Jahres in NRW (Alexander Knauss) für Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

  • „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bank- und Finanzrecht
    (Handelsblatt 2023)

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