Hinweis: Referentenentwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG) vom 25. Oktober 2025
Der Referentenentwurf des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes (KStTG) hat das Ziel, die EU-Richtlinie DAC8 umzusetzen, um die Steuertransparenz für digitale Finanzprodukte, insbesondere Kryptowerte, zu verbessern. Das Gesetz führt einen neuen Melderahmen ein, der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen verpflichtet, jährliche Berichte an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Diese Berichte sollen Informationen über Nutzer und deren Transaktionen enthalten, um die Besteuerung sicherzustellen.
Zunächst ein paar Begriffsbestimmungen
Mit dem Begriff Krypto-Dienstleistungen sind verschiedene Arten von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen gemeint. Dazu gehören beispielsweise die Verwahrung von Kryptowährungen, der Handel mit Kryptowährungen, der Tausch von Kryptowährungen gegen Fiat-Geld (wie Euro oder Dollar), Staking, Lending oder andere Formen der Verwaltung und Nutzung von Kryptowerten. Anbieter solcher Dienstleistungen stellen Plattformen oder technische Lösungen bereit, die es Nutzern ermöglichen, Kryptowährungen zu kaufen, zu verkaufen, zu lagern oder in einer anderen Form zu nutzen.
Staking bedeutet, dass Kryptowährungen „eingesetzt“ werden, um das Netzwerk zu unterstützen. Nutzer hinterlegen ihre Coins, um Transaktionen zu validieren und das Netzwerk zu sichern, typischerweise bei Blockchains, die das Proof-of-Stake-Verfahren nutzen. Im Gegenzug erhalten sie Belohnungen in Form von zusätzlichen Kryptowährungen, ähnlich wie Zinsen. Dies fördert die Sicherheit und Effizienz des Netzwerks.
Lending bezeichnet das Verleihen von Kryptowährungen an andere Personen oder Institutionen, oft über eine Plattform. Der Kreditnehmer zahlt Zinsen für das geliehene Kapital, wodurch der Verleiher durch das Verleihen seiner Kryptowährungen profitieren kann. Das Lending ermöglicht es, durch den Besitz von Kryptowährungen ein passives Einkommen zu generieren, ähnlich wie bei traditionellen Finanzkrediten. Anbieter solcher Dienstleistungen stellen Plattformen oder technische Lösungen bereit, die es Nutzern ermöglichen, Kryptowährungen zu kaufen, zu verkaufen, zu lagern oder in einer anderen Form zu nutzen.
Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:
- Meldepflicht für Anbieter: Meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sind verpflichtet, Informationen über Transaktionen und Nutzer an das BZSt zu melden. Das Ziel ist, mehr Transparenz zu schaffen und Steuerhinterziehung bei Kryptotransaktionen zu verhindern.
- Automatischer Informationsaustausch: Die gemeldeten Daten werden im Rahmen des automatischen Informationsaustausches zwischen den EU-Mitgliedstaaten weitergegeben, damit die Steuerbehörden der beteiligten Länder Zugang zu den relevanten Informationen haben.
- Sorgfaltspflichten der Anbieter: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen müssen die Identität der Nutzer verifizieren und Sorgfaltspflichten erfüllen, um sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen korrekt sind. Die Verifizierung erfolgt durch Verfahren zur Identitätsprüfung, wie z. B. das Einholen von Ausweisdokumenten (z. B. Reisepass oder Personalausweis) und Adressnachweisen der Nutzer. Zudem sind Anbieter verpflichtet, regelmäßig Überprüfungen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Daten aktuell und korrekt bleiben. Zu den Sorgfaltspflichten gehören außerdem Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML). Zudem die Anwendung des Know-Your-Customer (KYC)-Prinzips, um die Herkunft der Gelder nachzuvollziehen und sicherzustellen, dass keine illegalen Aktivitäten unterstützt werden.
- Das Gesetz enthält auch Sanktionen für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, die gegen diese Pflichten verstoßen. Bei Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten drohen Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes empfindlich hoch ausfallen können. Das Bundeszentralamt für Steuern kann zudem zusätzliche Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Untersagung der Geschäftstätigkeit für Anbieter, die systematisch gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen.
- Integration mit bestehenden Regelungen: Die Regelungen erweitern auch bestehende Vorschriften zum Informationsaustausch (z. B. den Common Reporting Standard – CRS) und umfassen digitale Finanzprodukte wie E-Geld. Dadurch werden Kryptowerte und die zugehörigen Transaktionen in den bestehenden regulatorischen Rahmen integriert, was die Steuertransparenz weiter verbessert und sicherstellt, dass Kryptowährungen den gleichen Meldepflichten unterliegen wie traditionelle Finanzprodukte. Dies hilft, steuerliche Lücken zu schließen, die durch die zunehmende Nutzung digitaler Finanzprodukte entstehen könnten, und stellt sicher, dass alle Finanztransaktionen gleichermaßen überwacht und gemeldet werden. B. den Common Reporting Standard – CRS) und umfassen digitale Finanzprodukte wie E-Geld.
Das Gesetz soll die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten der EU im Bereich der direkten Besteuerung schaffen. Ziel ist es, die Steuerehrlichkeit zu erhöhen und eine gerechtere Besteuerung der Einkünfte aus digitalen Finanzprodukten zu gewährleisten.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Autor: RA & StB Andreas Jahn
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)
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