Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeichnet werden müssen. Christian Hrach – Fachanwalt für Arbeitsrecht – erläutert die Beschlussgründe der Zeiterfassungsentscheidung.
Auszeichnungen
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TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche 2023, 2020)
https://www.meyer-koering.de/meldungen/die-beschlussgruende-der-zeiterfassungsentscheidung/
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