07.07.2005

Auch in gut funktionierenden Franchise-Systemen kann es zu Streitigkeiten kommen. Franchise-Geber und Franchise-Nehmer haben zwar weitgehend gleiche Interessen. Wenn es jedoch um die Rechte und Pflichten aus dem Franchise-Vertrag geht, sind Konflikte manchmal nicht zu vermeiden. Hier lesen Sie, welche Methoden zur Streitlösung empfehlenswert sind.

In Franchise-Systemen gibt es „typische“ Konfliktherde. Diese können selbst nicht durch den „besten“ Franchise-Vertrag vollkommen ausgeschaltet werden. Streit entsteht beispielsweise wegen Einkaufsvorteilen und Lieferantenprovisionen, wegen verbotener Konkurrenztätigkeit, aufgrund von Direktverkäufen in festgelegte Vertragsgebiete und im Zusammenhang mit der Beendigung von Franchise-Vertragsbeziehungen.

Streitigkeiten sind nicht schädlich, wenn sie vernünftig gelöst werden

Ein Wirtschaftsleben ohne Konflikte ist vermutlich eine Utopie. Es liegt in der menschlichen Natur, eigene Interessen durchsetzen zu wollen. Eine Auseinandersetzung lässt sich dann nicht immer vermeiden, wenn die Interessen von anderen Unternehmen dagegen stehen. Konflikte sind nicht prinzipiell eine schädliche Sache. Letztlich kommt es darauf an, wie man damit umgeht.

Modelle zur Streitlösung

Wichtig ist beim Franchising eine schnelle, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung. Es steht viel auf dem Spiel. Ein Dauerstreit kann die Existenzgrundlage des Franchise-Nehmers gefährden. Auch der Franchise-Geber kann große Nachteile erleiden. Durch den „Domino-Effekt“ können sich Streitigkeiten können sich auf das ganze Franchise-System ausdehnen. Das Vertrauen der anderen Franchise-Nehmer kann dauerhaft gestört werden.

Gegenseitiges Vertrauen ist beim Franchising ebenso wichtig wie „Rechtbehalten“. Denn wenn der Streit vorbei ist, muss man möglicherweise jahrelang weiter zusammenarbeiten. Deshalb gibt es in Franchise-Systemen verschiedene Modelle zur Streitlösung. Diese sind meist von Anfang an in dem Franchise-Vertrag vereinbart. Einem Franchise-Geber ist dringend zu empfehlen, eine entsprechende Regelung in das Vertragsmuster aufzunehmen. Franchise-Interessenten sollten den Franchise-Vertrag vor Unterzeichnung daraufhin überprüfen, ob eine vernünftige Vorsorge getroffen worden ist. Als Lösungsmodelle kommen in Betracht: Schlichtung, Mediation, Schiedsgericht und Schiedsgutachten. Wenn es an einer solchen Vorsorge fehlt, muss der Streit durch staatliche Gerichte entschieden werden. Das ist meist für alle Beteiligten mit Nachteilen verbunden.

Schlichtungsverfahren

Ein Franchise-Vertrag sollte zumindest ein Schlichtungsverfahren vorsehen. Schlichtung bedeutet, dass vor der Anrufung eines Gerichts ernsthaft versucht wird, eine Lösung im Verhandlungswege zu finden. Bis ein Einigungsversuch unternommen worden ist, wäre sogar eine Klage unzulässig. Dadurch werden im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen viele Konflikte einvernehmlich beigelegt.

In der Praxis gibt es unterschiedliche Schlichtungsklauseln. Allen Regelungen ist gemeinsam, dass ein feststehender Verfahrensablauf vereinbart wird. Die einfachste Lösung besteht darin, dass der Franchise-Vertrag den Weg zu den staatlichen Gerichten versperrt, bis man sich eine gewisse Zeit vergeblich um eine Einigung bemüht hat. Detaillierte Methoden sehen vor, dass der Systembeirat einen unverbindlichen Einigungsvorschlag unterbreitet. Schließlich kann sogar ein eigener Schlichtungsausschuss eingerichtet werden, der sich aus Mitarbeitern der Systemzentrale und anderen Franchise-Nehmern zusammensetzt. Dieser Schlichtungsausschuss unterbreitet dann Lösungsvorschläge. Allerdings ist niemand zur Annahme dieser Lösungsvorschläge verpflichtet. Am Ende kann also doch der Gang zum Gericht stehen.

Mediation

Mediation ist ein besonderes Schlichtungsverfahren. Es ist in den USA eher verbreitet als in Europa. In Deutschland wird es teilweise bereits bei Ehekonflikten eingesetzt. Das Verfahren wird von einem neutralen Mediator geleitet, der den Entscheidungsprozess unterstützt und die Suche nach Lösungen fördert. Der Mediator ist allerdings nur für den Verfahrensablauf zuständig. Er ist kein Richter. Er entscheidet nichts. Das Ergebnis der Mediation wird von den Streitparteien (genannt „die Mediaten“) allein verantwortet.

Obwohl mit der Mediation beim Franchising bereits gute Erfahrungen gemacht werden, hat die Methode auch ihre Grenzen. Die Erfolgsaussichten der Mediation ergeben sich in jedem Einzelfall aus dem Profil der Beteiligten und aus dem Konfliktgegenstand. Fehlt es an einer Gesprächs- und Einigungsbereitschaft oder an der Fähigkeit, einen Blick für das Gegenüber und für „das Machbare“ zu haben, ist Mediation aussichtslos. Niemand kann gegen seinen Willen der Mediation unterworfen werden. Wer keine Mediation wünscht, kann jederzeit ein Gericht anrufen. Das kann nicht verhindert werden.

Schiedsgerichte und staatliche Gerichte

Da Schlichtung und Mediation die Anrufung eines Gerichts nicht verhindern können, sollte man auch über ein Schiedsgericht nachdenken. Konfliktparteien können Streitigkeiten von einem Schiedsgericht entscheiden lassen. Wenn der Franchise-Vertrag dies vorsieht, sind die staatlichen Gerichte für die Vertragspartner nicht mehr zuständig. Die Entscheidung des Schiedsgerichtes ersetzt den staatlichen Richterspruch. Der Schiedsspruch ist verbindlich und vollstreckbar.

Schiedsgerichte bieten sich für das Franchising an. Ihre Verhandlungen sind nicht öffentlich und ihre Urteile bleiben vertraulich. Das sind unschätzbare Vorteile. Schiedsgerichte sind außerdem sachnäher, weil sie mit Franchise-Spezialisten oder System-Insidern besetzt werden können. Zu den unbestrittenen Vorteilen gehört, dass Schiedsgerichte oft relativ schnell entscheiden. Allerdings ist ein Schiedsgerichtsverfahren mit höheren Kosten verbunden. Die Schiedsrichter erhalten für ihre Arbeit ein Honorar; sie sind keine Bediensteten des Staates. Die Kosten trägt, ebenso wie bei den staatlichen Gerichten, der Unterlegene. Wichtig ist außerdem, dass es bei einem Schiedsgericht keine zweite Instanz gibt. Ein Schiedsspruch kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden.

Schiedsgutachten

Schiedsgutachten sind kein Ersatz für die anderen Streitlösungs-Modelle, sondern dienen einem besonderen Zweck. Sie bieten sich an, wenn einzelne Tatsachen umstritten sind oder wenn Bewertungen vorzunehmen sind. In Betracht kommt ein Schiedsgutachten z.B. bei der Ermittlung des Wertes eines Franchise-Betriebes, wenn eine Betriebsübernahme durch den Franchise-Geber geplant ist. Der Gutachter legt dann den Kaufpreis fest, der von dem Franchise-Geber zu zahlen ist. Langwierige Streitigkeiten über die Höhe des Wertes entfallen dann. Das Ergebnis des Schiedsgutachtens ist für die Vertragspartner verbindlich. Dadurch kann man sich den Gang zu einem Gericht ersparen.

Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Jan-Patrick Giesler

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