28.04.2020
Die Finanzverwaltung unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.
Auf Antrag möglich sind:
- vorgezogener Verlustrücktrag
- zinslose Steuerstundungen
(Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) - Herabsetzung von Vorauszahlungen
(Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) - Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
- Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
- Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen sowie
- Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung
Auszeichnungen
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/2023)
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht“(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2021)
Autor
https://www.meyer-koering.de/meldungen/3764/
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