28.04.2020

Die Finanzverwaltung unterstützt die von der Krise betroffenen Unternehmen bereits mit einer Reihe von steuerlichen Maßnahmen.

Auf Antrag möglich sind:

  • vorgezogener Verlustrücktrag
  • zinslose Steuerstundungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen
    (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)
  • Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen 
  • Fristverlängerungen zur Abgabe der Jahressteuererklärung
  • Fristverlängerungen für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen sowie 
  • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung

Autor

Bild von  Alexander Knauss
Partner
Alexander Knauss
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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