24.10.2019 -

Seit dem 1. September führt der Bundesmantelvertrag für Ärzte auf, welche Arztgruppen die im TSVG verankerte Pflicht zum Angebot offener Sprech­stunden erfüllen müssen. Der BGH weitet mit einem aktuellen Urteil die Arzthaftung bei unzureichender Patientenaufklärung aus. Das OLG Frankfurt hatte über die Anwend­barkeit einer Konkur­renz­schutz­klausel auf einen Kieferorthopäden zu entscheiden, die explizit die Vermietung an einen weiteren Zahnarzt oder Kiefer­chir­urgen unter­sagte. Was diese und weitere Entscheidungen in der Praxis bedeuten, haben wir für Sie im aktuellen MK MED zusammengefasst.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und viele neue Erkenntnisse!

Ihre MEYER-KÖRING Medizinrechtler

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Auszeichnungen

  • Top-Kanzlei für Medizin­recht (Behand­ler­seite)
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • TOP-Wirtschafts­kanzlei Deutsch­lands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013)

  • Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„
    (brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)

Autorin

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Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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