Seit dem 1. September führt der Bundesmantelvertrag für Ärzte auf, welche Arztgruppen die im TSVG verankerte Pflicht zum Angebot offener Sprechstunden erfüllen müssen. Der BGH weitet mit einem aktuellen Urteil die Arzthaftung bei unzureichender Patientenaufklärung aus. Das OLG Frankfurt hatte über die Anwendbarkeit einer Konkurrenzschutzklausel auf einen Kieferorthopäden zu entscheiden, die explizit die Vermietung an einen weiteren Zahnarzt oder Kieferchirurgen untersagte. Was diese und weitere Entscheidungen in der Praxis bedeuten, haben wir für Sie im aktuellen MK MED zusammengefasst.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und viele neue Erkenntnisse!
Ihre MEYER-KÖRING Medizinrechtler
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Auszeichnungen
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Top-Kanzlei für Medizinrecht (Behandlerseite)(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021 - 2013)
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Top-Anwalt (Wolf Constantin Bartha) für Medizinrecht(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
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„Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie„(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020)
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