02.01.2019

Zum Jahresbeginn 2019 ernennt MEYER-KÖRING die Rechtsanwältin Dr. Carolin Kraus sowie die Rechtsanwälte David Marcone und Dr. Steffen Wiederhold zu Assoziierten Partnern. Alle drei sind für die Sozietät am Standort Bonn tätig. Die Stufe zwischen Associate und Partnerschaft markiert bei MEYER-KÖRING einen bedeutsamen Schritt in der persönlichen Karriere-Entwicklung und geht mit erheblich mehr Verantwortung für das jeweilige Dezernat einher.

David Marcone ist seit 2015 für das arbeitsrechtliche Dezernat der Kanzlei am Standort Bonn tätig. Er berät Mandanten insbesondere in Fragen der Vertragsgestaltung und zum kollektiven Arbeitsrecht.


Rechtsanwalt David Marcone, Assoziierter Partner.

Dr. Steffen Wiederhold kam vor genau einem Jahr – am 4. Januar 2018 – als Fachanwalt für IT-Recht zu MEYER-KÖRING. Seine Expertise in Sachen Digitalisierung kommt seit vielen Jahren vor allem Unternehmen, Programmierern, Entwicklern, Urhebern und anderen Kreativen zugute – auch als zertifizierter Datenschutzbeauftragter.


Dr. Steffen Wiederhold, Fachanwalt für IT-Recht und Assoziierter Partner.

Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht, arbeitet seit April 2018 für die Kanzlei. Sie verfügt über langjährige und umfassende Erfahrungen in den Branchen Medizin und Sozialwesen und ist kompetente Ansprechpartnerin für Akteure des Gesundheitswesens sowie gemeinnützige Institutionen, kirchliche Träger und Non-Profit-Organisationen.


Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Assoziierte Partnerin

Autorin

Bild von  Katharina Burkert
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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