23.07.2018

Bonn, 23. Juli 2018 – Zwei Titel in zwei Monaten: Dr. Martin Geraats darf ab sofort auch den Zusatz „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ führen. Nur wenige Wochen nach der Anerkennung als Fachanwalt für Steuerrecht bestätigte die Rechtsanwaltskammer Köln ihm erneut fachliche Expertise in einem weiteren Rechtsgebiet.

Insgesamt führen bei MEYER-KÖRING 25 Anwältinnen und Anwälte einen Fachanwaltstitel, sieben von ihnen sogar zwei. Exzellentes Fachwissen in ausgewählten Disziplinen zählt zu den Kernwerten von MEYER-KÖRING. Die Kanzlei berät hochspezialisiert in allen wesentlichen Disziplinen des Zivil- und Wirtschaftsrechts.

Um den Fachanwaltstitel beantragen zu können, müssen Anwärter mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine Mindestanzahl von Fällen in dem Rechtsgebiet federführend bearbeitet haben – im Handels- und Gesellschaftsrecht sind dafür 80 Fälle erforderlich. Zusätzlich ist der erfolgreiche Abschluss des entsprechenden Fachanwaltslehrgangs mit einem Umfang von 120 Stunden nachzuweisen.


Expertise im Doppelpack: Innerhalb von zwei Monaten erhielt Dr. Martin Geraats die Anerkennung zum Fachanwalt für Steuerrecht sowie zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. 

Dr. Martin Geraats ist seit 2014 als Rechtsanwalt bei MEYER-KÖRING am Standort Bonn tätig und wurde 2017 zum Assoziierten Partner ernannt. Er ist Ansprechpartner für natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine, die er in allen gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragestellungen unterstützt und vertritt.

Autorin

Bild von  Katharina Burkert
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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