25.06.2018

Dr. Martin Geraats darf ab sofort den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen. Damit erkennt die Rechtsanwaltskammer Köln die fachliche Expertise des Juristen an. Insgesamt führen bei MEYER-KÖRING nun 25 Anwältinnen und Anwälte einen Fachanwaltstitel, sieben von ihnen sogar zwei.


Anerkennung juristischer Fachexpertise: Dr. Martin Geraats darf ab sofort den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ führen.

Die Zutaten: Erfahrung, Fallzahlen und Fortbildung

Um den Fachanwaltstitel beantragen zu können, müssen Anwärter mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine Mindestanzahl von Fällen in dem Rechtsgebiet federführend bearbeitet haben. Zusätzlich ist der erfolgreiche Abschluss des entsprechenden Fachanwaltslehrgangs mit einem Umfang von 120 Stunden nachzuweisen.

„Wir gratulieren Dr. Martin Geraats herzlich zu seinem Fachanwaltstitel. MEYER-KÖRING legt großen Wert auf ausgewiesene Spezialkompetenz und unterstützt seine Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte intensiv auf dem Weg zur offiziellen Anerkennung ihrer Expertise“, betont Alexander Knauss, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Erbrecht und Geschäftsführender Partner von MEYER-KÖRING in Bonn.

Dr. Martin Geraats arbeitet seit 2014 im steuerrechtlichen Dezernat von MEYER-KÖRING am Standort Bonn, 2017 wurde er zum Assoziierten Partner ernannt. Der Rechtsanwalt berät und vertritt natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Vereine in allen gesell-schaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen.

Autorin

Bild von  Katharina Burkert
Leitung Kanzleimarketing und -PR
Katharina Burkert
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