Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht eine schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler auf die BaFin vor. (Copyright BaFin)
Das Wirrwarr um die regulatorische Zukunft der Finanzanlagevermittler hält an: Nachdem die Umsetzung von MiFID II für die freien Finanzanlagevermittler durch eine Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) weiter auf sich warten lässt (siehe unseren Bericht hier), droht nun aufgrund des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD weiteres Ungemach. So heißt es auf Seite 135 des Koalitionsvertrags unter der Überschrift „Verbraucherschutz“ wörtlich:
„Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden.“
Wie eine solches „schrittweises“ Übertragen aussehen soll, bleibt derzeit noch unklar. Womöglich liefert die anstehende Neufassung der FinVermV hierzu erste Antworten.
Mit der Neufassung der FinVermV ist ohnehin beabsichtigt, die Anforderungen für freie Vertriebe an die Regelungen für Institute weitgehend anzugleichen. Deshalb kommt der Frage, wer hierüber letztlich die Aufsicht führt, womöglich untergeordnete Bedeutung zu.
Unverständlich bleibt gleichwohl, warum der Gesetzgeber, der erst vor wenigen Jahren die Aufsicht der freien Vermittler geregelt hat, nun nach so kurzer Zeit einen Systemwechsel vornimmt, zumal die dafür freiwerdenden Kapazitäten dann der Geldwäscheaufsicht gewidmet werden sollen – wofür die BaFin sehr viel eher gerüstet wäre.
Noch ist das das letzte Wort nicht gesprochen. Womöglich scheitert der Koalitionsvertrag ja noch an der laufenden SPD-Mitgliederbefragung.
Auszeichnungen
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Deutschlands beste Kanzleien für Bank- und Finanzrecht(Handelsblatt 2024)
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