03.12.2009

Nach dem deutschen Familienrecht haben verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht, ferner Eltern, die nach der Geburt eines Kindes heiraten, sowie nicht verheiratete Eltern, wenn diese vor einem Notar oder vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Wird von nicht verheirateten Eltern keine solche Sorgeerklärung abgeben, ist die Mutter Alleinsorgeberechtigte. Im Falle der Trennung hat der Vater ein Umgangsrecht, aber kein Sorgerecht.

Gegen diese Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch hat sich ein nichtehelicher Vater aus dem Raum Köln gewandt. Nachdem die Gerichtsverfahren vor dem Familiengericht sowie dem Oberlandesgericht Köln als letzter Instanz erfolglos verliefen, rief der Vater den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – Kleine Kammer – entschied am 3. Dezember 2009 in dem Verfahren – Zaunegger vs. Germany 22028/04 -, dass die Regelung im BGB zu der Rechtsstellung der nichtehelichen Väter gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt. Durch die Regelung im deutschen BGB würden nichteheliche Väter unzulässig diskriminiert. Zudem liege ein Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens vor.

Die Begründung im Einzelnen sowie weitere Einzelheiten werden sich aus der deutschen Übersetzung der bisher nur auf Französisch und Englisch vorliegenden Entscheidung ergeben.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die Möglichkeit, die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anzurufen. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesrepublik Deutschland dies machen wird. Sollte die Bundesrepublik Deutschland keine Entscheidung der Großen Kammer herbeiführen wollen, muss das Sorgerecht der nichtehelichen Väter reformiert werden.

Man wird vermuten können, dass nichteheliche Väter in diesem Fall die gleiche Rechtstellung erhalten werden wie verheiratete Väter.

Autor

Bild von Dr. Andreas Menkel
Partner
Dr. Andreas Menkel
  • Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Steuerrecht
Ihr Ansprechpartner für
  • Gesellschaftsrecht
  • Transaktionen (M&A)
  • Führungskräfte

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sprechblasen

UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME

Sind Sie unsicher, ob Sie mit Ihrer Angelegenheit bei uns richtig sind?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern uns Ihr Anliegen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Kontakt aufnehmen