Auch für kirchliche Arbeitgeber gilt grundsätzlich das allgemeine staatliche Arbeitsrecht. Wegen des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, bestehen zusätzlich zahlreiche entscheidende Besonderheiten und Abweichungen, die unter dem Begriff „kirchliches Arbeitsrecht“ zusammengefasst werden. Sie prägen die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten der katholischen sowie evangelischen Kirche und deren Einrichtungen.
Die Beratung und Vertretung kirchlicher Arbeitgeber setzt, neben ausgezeichneter Expertise im allgemeinen Arbeitsrecht, Fachwissen der kirchlichen Regelungen und Rechtsordnungen voraus (z.B. AVR Caritas, AVR Diakonie, BAT-KF, MAVO, MVG EKD). Präzise Kenntnis des kirchlichen Arbeitsrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung des BAG sind für eine kompetente und zielgerichtete Mandatsbearbeitung unverzichtbar.
MEYER-KÖRING verfügt über die notwendige Expertise und praktische Erfahrung, um kirchliche Arbeitgeber in allen Rechtsfragen des kirchlichen Arbeitsrechts zu beraten. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht referieren und veröffentlichen zudem regelmäßig zum kirchlichen Arbeitsrecht, z.B. im Rahmen des Rheinischen Kirchenarbeitsrechtstags. Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
EXPERTISE
- Selbstbestimmungsrecht der Kirchen
- Besondere Loyalitätspflichten
- Mitarbeitervertretungsordnung
- Mitarbeitervertretungsgesetz
- Mitbestimmungsrecht
- Eingruppierung
- Kündigung
- Arbeitsbedingungen
- Kirchliches Datenschutzrecht
- Dritter Weg
- Dienstgemeinschaft
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten sowohl katholische als auch evangelische Arbeitgeber bundesweit in allen Rechtsfragen.
AUSZEICHNUNGEN
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TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht
(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen
(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020) -
TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen
(WirtschaftsWoche, 2023, 2020) -
„Das Team ist insbesondere für seine besondere Expertise im Bereich öffentlicher Arbeitgeber und Stiftungen bekannt“.
(JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2017/2018) -
„Exzellenter Ruf dieser in Bonn und Berlin tätigen Arbeitsrechtspraxis“
(JUVE-Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2016/2017) -
„Führende Namen im Rheinland – Arbeitsrecht: Dr. Nicolai Besgen (MEYER-KÖRING, Bonn)“
(JUVE Handbuch „Wirtschaftskanzleien“ 2017/2018, 2016/2017) -
TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Dr. Nicolai Besgen
(FOCUS Magazin „Ihr Recht“, u.a. 2017)
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