Eine der langjährigen Kernkompetenzen unserer Sozietät ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Team aus spezialisierten Rechts- und Fachanwälten berät und vertritt laufend Unternehmen und Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder gerichtlich und außergerichtlich.
Wir begleiten Sie bei Unternehmensgründungen sowie –käufen und –verkäufen, unterstützen im gesellschaftsrechtlichen Tagesgeschäft (Gesellschafterversammlungen, Klärung der Rechte und Pflichten der einzelnen Organe, Informationsansprüche), entwerfen für Sie Nachfolge– und Umstrukturierungskonzepte und vertreten Unternehmer und Geschäftsleiter bei der einvernehmlichen oder streitigen Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Gesellschafterstreit. Über die Jahre hinweg haben wir uns auf die Beratung von Mittelständlern, Familienunternehmen, Non-profit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, Verbände) und KMUs (klein- und mittelständische Unternehmen) spezialisiert. Zusätzlich wächst unser Geschäft mit Konzernstrukturen, die wir ebenfalls umfassend als Konzernspitze aber auch als Konzernunternehmen betreuen. Unser umfangreicher Erfahrungsschatz ermöglicht uns, für Sie rechtssichere und pragmatische Lösungen für die vielfältigen Anforderungen des Wirtschaftslebens zu entwickeln.
Im Handelsrecht begleiten wir Ihr tägliches Geschäft als Industrie- und Handelsunternehmen, als Handelsvertreter und als Dienstleister sowie in der Bauwirtschaft und setzen Ihre Interessen und Forderungen durch. Bei Handelsgeschäften sind neben den detaillierten rechtlichen Besonderheiten stets auch unterschiedliche tatsächliche und wirtschaftliche Herausforderungen zu beachten. Wir beraten Sie bei der handelsrechtlichen Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung sowie bei allen Ansprüchen und Verpflichtungen infolge von Leistungsstörungen. Dabei legen wir Wert darauf, Konflikte zu vermeiden und allen Parteien eine langfristige, gewinnbringende Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Dank unseres interdisziplinären Beratungskonzeptes haben wir Ihre steuerlichen Interessen dabei stets im Blick. Jeder unserer Fachanwälte ist zugleich Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater. So stellen wir eine umfassende Beratung sicher, die sich in der Praxis bewährt hat.
EXPERTISE
- Aktienrecht – Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung und Aktionäre
- Compliance
- ESG im Gesellschafts- und Steuerrecht
- Führungskraft – Geschäftsführer, Vorstand und Management
- Gemeinnützige Organisationen und Stiftungen
- Gesellschafts- und Gesellschafterberatung
- Gesellschafterstreit
- Handelsrechtliche Vertragsgestaltungen
- Kirchliches Gesellschaftsrecht – Kirchenstatus und Körperschaftsverleihung
- Konzernstrukturen
- M&A und Unternehmensverkäufe
- MoPeG – Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
- Prozessführung und Konfliktmanagement im Wirtschaftsrecht
- Steueroptimierte Nachfolgeplanung
- Steueroptimierte Unternehmensumstrukturierungen und Umwandlungen
- Transparenzregister Schnelltest
- Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und Umwandlungen
- Venture Capital
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet Ihnen ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)
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