In einer Spitzenfunktion innerhalb einer Gesellschaft ist viel Verantwortung zu schultern. Jede Führungskraft trifft weitreichende Entscheidungen. Ob Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat: Die Aufgaben sind stets mit hohen Ansprüchen und großem Druck verbunden. Neben den Anforderungen des eigenen Unternehmens sind auch Pflichten gegenüber dem Finanzamt und den Sozialversicherungsträgern sowie aus allgemeinen Rechtsnormen zu beachten. Bei Nichteinhaltung dieser Pflichten drohen Ihnen haftungs- und sogar strafrechtliche Konsequenzen.

Unser Team aus Rechts- und Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht begleitet Ihre Gesellschaft oder Sie als Führungskraft bei der vertraglichen Ausgestaltung der Dienstverträge und berät in allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der laufenden Tätigkeit. Ein besonderer Fokus liegt dabei stets auf der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Unternehmensführung. Da uns die Sichtweise sowie die Interessenlage der jeweils anderen Seite (Gesellschaft oder Führungskraft) bestens bekannt ist, versuchen wir für Sie faire und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Einseitig ausgerichtete Dienstverträge bergen spätestens im Streit erhebliches Konfliktpotenzial.

Geschäftsführervertrag

Die Pflichten eines Geschäftsführers einer Gesellschaft ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag, dem Geschäftsführeranstellungsvertrag und dem Gesetz. Sie können aufgrund der Fülle der zu erledigen Aufgaben stets nur abstrakt umschrieben werden. Der Ausgestaltung des Dienstvertrages und mitunter auch der genauen Formulierung einzelner Klauseln kommt daher erhebliche Bedeutung zu.

Vertraglich vereinbart werden können z.B.:

  • Der Umfang der Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis. Neben der Festlegung von Einzel- oder Gesamtvertretung können sich Gesellschafter etwa auch vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreien lassen.
  • Eine Pflicht zur Einholung der Zustimmung der Gesellschafter bei bestimmten Rechtsgeschäften, etwa dem Kauf von Immobilien. Setzt der Geschäftsführer sich darüber hinweg, können ihn Schadensersatzansprüche oder die Kündigung erwarten.
  • Die Vergütung des Geschäftsführers. Hierbei ist sowohl eine feste als auch eine variable Vergütung in Erwägung zu ziehen. Daneben können Leistungen in Form von Zuschüssen für Versicherungen oder der Altersversorgung (Pensionsanspruch) vereinbart werden.

Die Regelungsmöglichkeiten im Geschäftsführerdienstvertrag sind dementsprechend vielfältig. Anders als bei „typischen“ Arbeitnehmern besteht regelmäßig ein erheblich größerer Verhandlungsspielraum. Diesen können sowohl die Gesellschaft als auch die Führungskraft nutzen. Hierbei unterstützen wir Sie, ohne das Interesse der anderen Vertragspartei aus den Augen zu verlieren.

Corporate Governance: Wie führe ich mein Unternehmen ordnungsgemäß?

Eine verantwortungsbewusste und transparente Unternehmensführung erfordert die Einhaltung unterschiedlicher Verhaltenspflichten. Die Gesamtheit der für Ihr Unternehmen relevanten Gesetze, unternehmenseigenen Vorgaben und vertraglichen Verpflichtungen ergeben ein komplexes Corporate-Governance-System. Die Einhaltung der sich dynamisch verändernden Anforderungen an Sie und Ihr Unternehmen ist zunehmend herausfordernd. Wer dabei selbst den Überblick behalten will, muss eine Menge Zeit investieren und wird immer noch Gefahr laufen, einzelne Aspekte zu übersehen. Wir sind Experten auf dem Gebiet der Corporate Governance. Die Unterstützung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs bei der Navigation durch die vielfältigen rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen der modernen Unternehmensführung gehört zu unserem Tagesgeschäft.

Wir klären Sie über Ihre unternehmensspezifischen Verhaltenspflichten auf, stellen Ihnen Wege zur Optimierung Ihrer internen Abläufe vor und implementieren bei Bedarf neue Vorgehensweisen und Systeme. So helfen wir Ihnen, Ihr Unternehmen auch in Zukunft rechtmäßig, nachhaltig und fair zu führen.

Haftungsvermeidung

Damit Sie Ihre Arbeit mit der nötigen Gelassenheit ausüben können, unterstützen wir Sie zudem im Umgang mit allen Haftungsfragen. Als Führungsperson haben Ihre Entscheidungen weitreichende Folgen. Die hohe Verantwortung gehört zum Geschäft, kann bei Fehlern aber auch zur finanziellen Inanspruchnahme führen. Dabei können Schadensersatzansprüche gegen die eigene Person schnell existenzbedrohliche Ausmaße annehmen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den für Sie individuell bestehenden Haftungsrisiken und ihrer Vermeidung ist daher unentbehrlich.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Führungspersonen zahlreicher Branchen können wir Ihre Risiken belastbar einschätzen. Anhand unserer Analyse beraten wir Sie beim Abschluss von Versicherungen (z.B. einer D&O-Versicherung). Wir empfehlen Ihnen konkrete haftungsausschließende oder –reduzierende Maßnahmen – auch im akuten laufenden Geschäft und unter Zeitdruck. Bei Bedarf wehren wir gegen Sie gerichtete Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich ab.

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

AUSZEICHNUNGEN

Lorbeerkranz
  • „MEYER-KÖRING ist besonders renommiert für die gesellschaftsrechtliche Beratung.“

    (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022)

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