Nachhaltigkeit bei der Unternehmensführung
ESG – das steht für Environmental Social Governance, d.h. die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Von Unternehmen wird heutzutage erwartet, dass sie nicht nur ihre eigenen geschäftlichen Interessen verfolgen, sondern auf eine ressourcenschonende und sozialverträgliche Weise wirtschaften. Bei den damit verbundenen Transformationsprozessen unterstützt Sie unser Team aus erfahrenen Rechts- und Fachanwälten im Gesellschafts- und Steuerrecht.
Wir prüfen Ihre Verpflichtungen und Risiken, implementieren gemeinsam mit Ihnen menschenrechts- und umweltbezogene Verhaltensstandards für Ihr Unternehmen, ESG-Compliance-Strukturen und passen bei Bedarf Ihre Vertragsstruktur an. Hierzu verhandeln wir auf Wunsch direkt mit Ihren Geschäftspartnern – durchsetzungsstark, aber immer fair und mit einem Auge auf eine zukünftige und vor allem nachhaltige Zusammenarbeit.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt in der ESG-Beratung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs. Zwar sind derzeit noch von vielen gesetzlichen ESG-Regelungen unmittelbar nur große oder größere Unternehmen betroffen. Jedoch geben diese die gesetzlichen ESG-Vorgaben als Vertragspflichten an mittlere und kleinere Geschäftspartner weiter, um zum einen selbst Rechenschaft über ihre Wertschöpfungsketten ablegen zu können und sich Haftpflichtansprüche gegenüber ihren Vertragspartnern zu sichern (Trickle-Down-Effekt) sowie zum anderen aber auch deshalb, weil sie hierzu gesetzlich verpflichtet sind (gesetzliche Weitergabepflicht). Hinzu kommt noch, dass eine nachhaltige Unternehmensführung immer stärker von Kunden, Verbrauchern, Investoren und der Allgemeinheit (Stakeholdern) gefordert wird. Hierauf hat der Mittelstand ebenso wie die Großkonzerne unternehmerisch zu reagieren.
Unternehmensorgane beraten wir insbesondere im Bereich „Corporate Governance“ zu Fragen der Organpflichten und -haftung.
Zudem stehen wir Ihnen bei Unternehmenskäufen oder in der Restrukturierung mit unserer Erfahrung im komplexen und dynamischen ESG-Bereich zur Seite. Steuerliche Folgewirkungen haben wir dabei stets im Blick – nicht zuletzt, weil wir ein auf Gesellschafts- und Steuerrecht spezialisiertes Team sind.
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„Mit ihrer Weitsicht [beim Thema ESG] ist [MEYER-KÖRING] weiter als viele Wettbewerber.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)
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