Datenschutzrecht

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weitere, auch bereichsspezifische Gesetze sehen Pflichten vor, die zur Gewährleistung einer rechtmäßigen Datenverarbeitung erfüllt werden müssen.

Ob es um die Planung eines neuen IT-Projekts wie die Einführung einer Unternehmenssoftware oder um einen Unternehmenskauf geht:

Sie sollten frühzeitig das Datenschutzrecht und dessen Anforderungen berücksichtigen und in die Planung einbinden. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist hier häufig überfordert.

Dies gilt insbesondere bei risikobehafteten Verarbeitungstätigkeiten mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten.

Vor allem im Internet hat der Datenschutz eine weitreichende Bedeutung, Unternehmen haben beispielsweise zu entscheiden, welche Analyse- und Statistik-Werkzeuge sie auf ihren Websites verwenden wollen und ihre Verarbeitungen in einer Datenschutzerklärung zusammenzufassen. Auch müssen Umfang und Zwecke der Nutzung von Kunden- und Mitarbeiterdaten bestimmt und Auftragsverarbeitungen durch geeignete Klauseln flankiert werden, um über die datenschutzrechtliche Compliance Rechenschaft ablegen zu können. Hier können wir durch unsere starke Stellung im Arbeitsrecht auch die Schnittstellen im zum Datenschutz im Personalwesen abdecken.

Unabhängig davon, ob Sie den Datenschutz als lästiges Beiwerk oder als Wettbewerbsvorteil betrachten – wir unterstützen Sie darin, die datenschutzrechtlichen Anforderungen praktikabel umzusetzen. Im Streitfall setzen wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.

Kirchendatenschutzrecht

Wir beraten regelmäßig auch Kirchen und kirchliche Einrichtungen in Datenschutzfragen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt Kirchen und religiösen Gemeinschaften, eigene Datenschutzregelungen aufzustellen. Davon haben sowohl die Katholische Kirche mit dem Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) als auch die Evangelische Kirche mit dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) Gebrauch gemacht.

Bereichsspezifische, weltliche Datenschutzgesetze sind aber auch von Kirchen anzuwenden, wie beispielsweise das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).

Die kirchlichen Datenschutzgesetze sind in vielen Fällen deckungsgleich mit den weltlichen Datenschutzgesetzen. In einigen Fällen weichen diese aber auch voneinander ab. Wir haben die erforderliche Erfahrung in der Beratung im Kirchendatenschutzrecht.

EXPERTISE

IT-Litigation: Prozessvertretung bei IT-Streitigkeiten, sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung oder Vertretung in Schiedsverfahren vor Schiedsgerichten

Rechtsfragen der Digitalisierung

IT-Projektberatung: Rechtliche Begleitung von IT-Projekten, Vertragsgestaltung und rechtliche Begleitung von Vertragsverhandlung bei IT-Projektverträgen

Datenschutzrecht: Beratung und Vertretung in allen datenschutzrechtlichen Fragen (Datenschutzgrundverordnung, Abmahnungen, Haftung)

IT-spezifische Regelungen im Arbeitsrecht

Beratung beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Rechtsfragen von Cloud-Computing

Prüfung und Durchsetzung Ihres Löschungs- oder Berichtigungsanspruches betreffend unzutreffende und rechtswidrige Bewertungen, z.B. durch ehemalige Arbeitnehmer in Arbeitgeberbewertungsportalen

IT-Vertragsrecht (Erstellung und Prüfung von Individualverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

Beratung bei der Vertragsgestaltung von Softwareerstellungsverträgen, Software-Lizenzverträgen, Softwareüberlassungsverträgen

Beratung zum Rechtsschutz von Software und bei App-Entwicklungen

Internetrecht: Beratung im Internetrecht, Erstellung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen

Marken- und wettbewerbsrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)

Urheberrechtlicher Schutz mit Bezug zu Informationstechnologien (einschließlich Abmahnung und vorläufigem Rechtsschutz)

Domainrecht: Prüfung und Eintragung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere Markenrecht), Kennzeichen und Domains, Rechtliche Beratung und Vertretung bei Domainstreitigkeiten

IT-rechtliche Fragen im Erbrecht (Digitaler Nachlass)

Outsourcing: Begleitung von Outsourcing-Projekten, Vertragserstellung und Vertragsverhandlung von Software as a Service-Verträgen (SaaS) und Service Level Agreements sowie Beratung im Bereich Cloud Computing

MANDANTEN

Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-profit-Organisationen Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren bei Bedarf auch mit den technischen Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.

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