Betriebsprüfungen und nicht selten auch Steuerstreitigkeiten mit der Finanzverwaltung stellen einen regelmäßigen und kaum vermeidbaren Teil der Unternehmenstätigkeit dar. Auch ohne besonderen Anlass muss spätestens alle zehn Jahre mit einer routinemäßigen Prüfung durch die Steuerbehörden gerechnet werden. Langwierige Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung können jedoch gerade in Familienunternehmen und KMUs erhebliche Ressourcen binden. Daher ist es im Interesse aller Beteiligten, Meinungsverschiedenheiten in Steuerfragen schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen oder bestenfalls gar nicht erst entstehen zu lassen.
Konfliktvermeidung durch Kooperation
Gerade im Umfeld von Betriebsprüfungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Die Finanzverwaltung agiert mitunter recht forsch. Lassen Steuerpflichtige sich hiervon in die Defensive drängen, sind nicht selten langwierige Grabenkriege die Folge.
In aller Regel ist eine umfassende Kooperation mit den Behörden daher empfehlenswert. Unternehmen sind Betriebsprüfungen nicht hilflos ausgeliefert! Schon ab Bekanntgabe der Prüfungsanordnung kann eine Betriebsprüfung auch durch den Steuerpflichtigen selbst vorausschauend vorbereitet werden. Langfristig macht sich dies oft bezahlt: So kann die umgehende Zurverfügungstellung der angeforderten Daten und Dokumente den Prüfungsprozess beträchtlich abkürzen. Versäumnisse hierbei werden schnell als mangelnde Kooperationsbereitschaft der Steuerpflichtigen ausgelegt – mit der Folge, dass das Finanzamt anschließend besonders genau hinschaut.
Oft ist es auch hilfreich, den Finanzbehörden potenziell problematische Vorgänge und Strukturen des eigenen Unternehmens proaktiv zu erklären. Dennoch darf natürlich nicht vergessen werden, dass unvorsichtige Äußerungen oder unverlangt bereitgestellte Dokumente auch gegen die Steuerpflichtigen verwendet werden können. Die Kommunikation mit den Finanzbehörden sollte daher immer durch erfahrene Experten übernommen werden.
Steuerstreitigkeiten sind Verhandlungssache
Stellt ein Betriebsprüfer im Prüfungszeitraum Abweichungen von den Steuererklärungen des betroffenen Unternehmens fest, so wird er diese abschließend im Rahmen der Schlussbesprechung erläutern. Dies ist die letzte Gelegenheit, auf das Prüfergebnis noch Einfluss zu nehmen. Rechtsmittel sind zwar nicht statthaft, jedoch lässt sich regelmäßig mit den Finanzbehörden verhandeln. Oft genug sind die Feststellungen des Prüfers nicht ganz eindeutig. Auch die Finanzämter scheuen in solchen Fällen den Aufwand eines ausgedehnten Rechtsstreits über verhältnismäßig kleine Beträge oder aus der Luft gegriffene Schätzungen. Bieten Steuerpflichtige hier gewisse Zugeständnisse an, zeigen sich auch die Betriebsprüfer mitunter nachsichtig.
Im Notfall bleibt der Rechtsweg
Natürlich ist dies allerdings nicht immer der Fall. Manche Meinungsverschiedenheiten sind auch durch umfassende Kooperation nicht zu lösen. Dann muss unternehmerisch entschieden werden, ob und inwieweit sich der Streit mit dem Finanzamt – ggf. auch vor einem Finanzgericht – lohnt. Mitunter ist ein Sachverhalt auch zu wichtig, als dass er einen Kompromiss zuließe. In diesen Fällen gilt es, nachdrücklich und durchsetzungsstark für die eigenen Rechte einzutreten.
Gerne übernimmt dies unser Team aus Rechts- und Fachanwälten für Steuerrecht für Sie. Schon vor und während einer Betriebsprüfung helfen wir Ihnen, unnötige Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Wir sprechen die Sprache der Finanzverwaltung und kennen die Arbeitsweise der Steuerbehörden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der steuerrechtlichen Beratung von Mittelständlern, Familienunternehmen und KMUs können wir Ihre Erfolgschancen in Streitfragen realistisch einschätzen. So verschaffen wir Ihnen frühestmöglich Klarheit über Ihre steuerliche Situation, damit Sie sich auf das laufende Geschäft konzentrieren können.
Kann eine zufriedenstellende Einigung mit den Behörden nicht erreicht werden, verteidigen wir Ihre Rechte leidenschaftlich im Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten. Mit wissenschaftlichem Anspruch, aber immer pragmatisch und ergebnisorientiert.
MANDANTEN
Wir beraten und vertreten Mandanten aller Branchen und Rechtsformen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Non-Profit-Organisationen und nicht zuletzt: Sie persönlich als Gesellschafter und Unternehmer. Wir arbeiten eng verzahnt mit unseren anderen spezialisierten Dezernaten und kooperieren regelmäßig mit den klassischen steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufen. Dieser interdisziplinäre Ansatz gewährleistet ganzheitliche, umfassende Lösungen aus einem Guss.
AUSZEICHNUNGEN
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„Häufig empfohlen wird Andreas Jahn, Steuerrecht.“
(JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2017-2024)
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