Ärztliches Standesrecht? Das klingt antiquiert, ist aber für den ärztlichen Berufsalltag von höchster Bedeutung. In den Berufsordnungen regeln die (Zahn-)Ärztekammern die Rechte und Pflichten der Ärzte und Zahnärzte untereinander und gegenüber den Patienten. Die Berufsordnung muss daher in allen Bereichen berücksichtigt werden. Das Berufsrecht
- wirkt sich auf die Gesellschaftsverträge aus,
- ist bei Praxisübernahmen zu beachten,
- gibt Vorgaben für die Ausgestaltung von Kooperationen mit Dritten,
- beschränkt die Werbung und Außendarstellung
- regelt die Beziehung zu den Patienten.
Die weitreichenden Wirkungen des Berufsrechts sind vielen nicht bekannt. Dabei ist das Berufsrecht kein stumpfes Schwert, sondern Verstöße können mit Geldbußen bis zu 100.000,00 € geahndet und – im äußersten Fall – mit der Feststellung der Unwürdigkeit zur Ausübung des Heilberufs enden. Soweit muss es aber nicht kommen. Wir begleiten und beraten Ärzte und Zahnärzte
- präventiv, durch Berücksichtigung des Berufsrechts bei der Entwicklung und Umsetzung von praxisbezogenen Vorhaben
- bei der ersten Stellungnahme zu dem Vorwurf eines Berufsrechtsverstoßes
- durch Wahrnehmung ihrer Rechte im Ermittlungsverfahren und
- Verteidigung und Vertretung vor den Berufsgerichten
Kommt es zum äußersten und es droht der Approbationsentzug? Dann kämpfen wir auch gegen die Approbationsbehörde um die berufliche Zukunft unserer Ärzte und Zahnärzte.
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(brand eins Ausgabe 23/2022, 20/2021, 16/2020) -
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