Bereits im Jahr 2020 waren rund 46% aller Ärzte und Psychotherapeuten in der Vertragsärztlichen Versorgung in kooperativen Strukturen tätig. Die Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) ist dabei die mit Abstand häufigste Form der ärztlichen und zahnärztlichen Zusammenarbeit.

Was ist eine Berufsausübungsgemeinschaft?

Die Tätigkeit in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kann für Ärztinnen und Ärzte, wie auch für Patienten große Vorteile bieten. Zu nennen ist eine echte Arbeitsteilung zwischen Kollegen, fachlich wie zeitlich. Auch wirtschaftliche Synergien liegen auf der Hand. Die Berufsausübungsgemeinschaft hat einen gemeinsamen Patientenstamm und rechnet als solche einheitlich gegenüber dem Patienten oder der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Der gemeinsam erzielte Gewinn wird zwischen den Partnern der BAG verteilt.

Was ist eine Praxisgemeinschaft?

Bei der Zusammenarbeit im Rahmen einer Praxisgemeinschaft (PG) wahren die Ärztinnen und Ärzte größere Eigenständigkeit. Typischerweise umfasst die Kooperationsform der Praxisgemeinschaft die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, Inventar und oft auch Personal. Die Partner üben in diesem Rahmen ihre Tätigkeit aber eigenständig aus, haben insbesondere einen eigenständigen Patientenstamm und rechnen eigenständig ab. Im Grunde handelt es sich um mehrere Einzelpraxen unter einem Dach. Die Partner teilen sich nur die Kosten der gemeinsam unterhaltenen Praxisstruktur.

Die vertragliche Gestaltung von BAG und PG

Die sorgfältige Gestaltung des Vertrages über die jeweilige Kooperationsform stellt ein Herzstück der Zusammenarbeit dar. Alle Aspekte und Abschnitte der Kooperation sind sorgfältig zu regeln, vom Beginn der Zusammenarbeit über die Ausgestaltung im laufenden Betrieb bis zum Thema „Ende der Zusammenarbeit“. Gerade wenn es um die verschiedenen Szenarien der Trennung einer Zusammenarbeit geht, zeigt sich, dass kein Mustervertrag die Interessen im Einzelfall berücksichtigen kann. Gerade die Trennung und Auseinandersetzung einer BAG ist häufig mit komplexen Fragen und auch mit Konflikten verbunden.

Wir begleiten Sie bei der Gründung, Konzeption und vertraglichen Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften. Ihre Interessen erfassen wir mit jahrelanger Erfahrung und Branchenkenntnis und gestalten Ihre Verträge rechts- und zukunftssicher.

In Fällen von Konflikten, Auseinandersetzungen und Trennungen suchen wir faire Lösungen, vertreten Sie erforderlichenfalls aber auch robust und mit dem Ziel bestmöglicher Interessenwahrung in gerichtlichen Verfahren oder in Schiedsverfahren. Auch als Schlichter oder Schiedsrichter sind wir für Sie tätig.

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