Arbeitsrechtliche Fragen und Vorgaben machen vor Einrichtungen, die sich sozialen Aufgaben widmen, keinen Halt. Fachkräftemangel und Wettbewerbsdruck erfordern arbeitsrechtliche Flexibilität und eine optimale Kenntnis der arbeitsrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten. Dies gilt nicht nur für erwerbswirtschaftlich tätige Unternehmen, sondern auch für gemeinnützige, denn die Komplexität rechtlicher Fragen im gemeinnützigen Sektor nimmt stetig zu.

EXPERTISE

Gerne unterstützen und beraten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und unterstützen bei der Vertragsgestaltung. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihre Mitarbeiter und informieren in unseren Praxisseminaren regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht.

  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung (Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, Vorstandsvertrag)
  • Unterstützung bei Kündigung, Abschluss von Aufhebungsverträgen/Abwicklungsverträgen
  • Strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen
  • Prozessvertretung vor Gericht
  • Vertretung in Einigungsstellen und Schlichtungsstellen
  • Honorarkräfte, freie Mitarbeiter und Problematik der Scheinselbständigkeit
  • Arbeitsrechtliche Begleitung bei Umstrukturierung, Betriebsänderung, Betriebsübergang (auch Sozialpläne und Interessenausgleiche)
  • Betriebsverfassungsrecht und Mitarbeitervertretungsrecht und Besonderheiten des Tendenzschutzes
  • Fremdpersonaleinsatz
  • Besonderheiten bei Übungsleitern und Ehrenamt
  • Mindestlohn und Besonderheiten der Vergütung im gemeinnützigen Sektor
  • Arbeitnehmerüberlassung und Personalgestellung
  • Altersversorgung und Zusatzversorgung
  • Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts, Dritter Weg
  • Arbeitsrecht und Corona Pandemie

MANDANTEN

Wir beraten und begleiten alle Einrichtungen der sozialen Arbeit und Sozialwirtschaft, die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Pflege, Versorgung, Behandlung und Betreuung von Kindern und alten Menschen, Pflegebedürftigen und kranken Menschen, behinderten Menschen erbringen. Hierzu gehört insbesondere:

  • Arbeitsrecht für Gemeinnützige Einrichtungen/Einrichtungen Non-Profit-Sektor
  • Arbeitsrecht für Altenhilfeeinrichtungen/Senioreneinrichtungen
  • Arbeitsrecht für Behindertenhilfeeinrichtungen
  • Arbeitsrecht für kommunale, kirchliche und frei-gemeinnützige Träger
  • Arbeitsrecht für Sozialverbände und Sozialvereine
  • Arbeitsrecht für Diakonische Einrichtungen und Einrichtungen des Caritasverbandes
  • Arbeitsrecht für Träger der freien Wohlfahrtspflege
  • Arbeitsrecht für Träger der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
  • Arbeitsrecht für Werkstätten für Behinderte (WfbM)
  • Arbeitsrecht für Lebenshilfen
  • Arbeitsrecht für Ambulante Pflegedienste.

 

 

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