Abrechnung und Abrechnungsprüfung
Die Abrechnung und Leistungserbringung von Medizinern, insbesondere von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten kann unter vielfältigen Gesichtspunkten in den Fokus einer Prüfung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV), die Prüfgremien oder die Krankenkassen geraten.
Was ist eine Abrechnungsprüfung?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Kassenärztliche Vereinigungen und die Krankenkassen zu Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Leistungen und Abrechnungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Hieraus folgt ein umfangreiches Regelwerk für verschiedene Arten der Abrechnungsprüfung.
Worin liegt die Brisanz von Abrechnungsprüfungen?
Gemeinsam ist diesen Situationen, dass damit für Sie als Leistungserbringer erhebliche wirtschaftliche Schäden, insbesondere durch Regresse, Rückforderungsansprüche oder Schadensersatzansprüche („sonstiger Schaden“) drohen sein können.
In manchen Fällen steht eine Abrechnungsprüfung, insbesondere eine Plausibilitätsprüfung am Beginn eines nachfolgenden Disziplinar- oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Manche Aktivität der Staatsanwaltschaft, besonders wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges (§ 263 StGB) hat ihren Ursprung in einer Plausibilitätsprüfung oder Wirtschaftlichkeitsprüfung. Erfahrung und Sensibilität um Umgang mit den zuständigen Gremien zeichnen unsere Tätigkeit für Sie aus.
Wir beraten und begleiten Ärztinnen und Ärzte in allen Verfahren einer Abrechnungsprüfung, gleich ob es sich um eine Plausibilitätsprüfung, Prüfung auf sachlich-rechnerische Richtstellung oder ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung oder des Verordnungsverhaltens handelt. Auch in allen Fragen des „off-label-use“ sind wir Ihre kompetenten Rechtsberater.
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