Die Erbschaftsteuer-Richtlinien sind Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts.
Nachdem das Erbschaftsteuerrecht durch zahlreiche Gesetze – z.B. das Erbschaftsteuerreformgesetz, das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und das Jahressteuergesetz 2010 – geändert wurde, sollen nun auch die seit 2003 geltenden Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2003) neu gefasst, d.h. im Wesentlichen den neuen Gegebenheiten angepasst werden und weder begünstigende noch belastende Wirkung entfalten.
Das BMF hat zum Entwurf der ErbStR 2011 eine Anhörung der Bundesressorts, Länder und Verbände eingeleitet. Diese haben bis zum 2. September 2011 die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf abzugeben.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.
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