Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn, der grundsätzlich für alle Arbeitnehmer gilt. Hierunter fallen auch Praktikanten und geringfügig beschäftigte Personen.
Die wesentlichen Regelungen und Ausnahmetatbestände haben wir für Sie in der beigefügten Präsentation zusammengestellt.
Auszeichnungen
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TOP-Wirtschaftskanzlei für Arbeitsrecht(FOCUS SPEZIAL 2024, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Kanzlei für Arbeitsrecht(WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwältin für Arbeitsrecht: Ebba Herfs-Röttgen(WirtschaftsWoche, 2023, 2022, 2021, 2020)
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TOP-Anwalt für Arbeitsrecht: Prof. Dr. Nicolai Besgen(WirtschaftsWoche 2023, 2020)
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