Bonn, 14. Juni 2017 – MEYER-KÖRING setzt sich zum sechsten Mal in Folge mit dem Deutschlandstipendium für den medizinischen Nachwuchs ein. Die Kanzlei fördert über das Programm seit 2011 jeweils eine Studentin oder einen Studenten der Berliner Charité im Fachbereich Humanmedizin. Die Stipendiaten erhalten monatlich 300 Euro, die Hälfte davon trägt der Bund. 2016 brachten für das Deutschlandstipendium rund 7.000 private Förderer insgesamt 26 Millionen auf und unterstützten damit weit über 25.000 Studierende.
Bei der Stipendienvergabe zählen neben hervorragenden Noten auch ehrenamtliches Engagement und die Überwindung von Hürden im Lebenslauf. Dieses ganzheitliche Verständnis des Leistungsbegriffs bietet jungen Talenten Bildungschancen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft.
Professor Dr. Joachim Spranger (l.), Prodekan für Studium und Lehre an der Berliner Charité, dankte Torsten von der Embse, Fachanwalt für Medizinrecht bei MEYER-KÖRING, bei der offiziellen Stipendienfeier am 11. Mai 2017 in Berlin für das langjährige Engagement der Kanzlei. Copyright: Simone Gudath/Charité.
„Mit dem Stipendium ermöglichen wir jungen medizinischen Talenten, sich eine Zeit lang ausschließlich auf ihre wissenschaftlichen Interessen konzentrieren zu können. Das betrachten wir als große Chance für die Kandidaten und unterstützen sie gerne dabei“, erklärt Torsten von der Embse, Fachanwalt für Medizinrecht bei MEYER-KÖRING.
Medizin ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei am Standort Berlin.
Die mit dem Deutschlandstipendium geförderten Studierenden der Berliner Charité zählen zu insgesamt über 25.500 jungen Talenten, die im Studienjahr 2016/2017 mit dem Programm unterstützt wurden. Copyright: Simone Gudath/Charité.
KONTAKT:
Kirsten Paul
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0228/72636-923
E-Mail: k.paul@meyer-koering.de
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