13.12.2018 -

Im KV-Bereich Berlin wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 der Honorar-Verteilungsmaßstab (HVM) in vielen Punkten geändert. Eine der wesentlichen Änderungen betrifft die Regelung zur Fallzahlzuwachsbegrenzung – gerade für Praxisübernehmer kann sich dies wirtschaftlich negativ auswirken.

Wie schon bisher übernimmt der Praxisnachfolger das RLV (Regelleistungsvolumen) seines Vorgängers. Liegt das RLV unterhalb des Fachgruppendurschnitts, kann der neue Inhaber seine Leistung bis zum Erreichen des Fachgruppendurchschnitts steigern. Werden mehr Leistungen erbracht, als ihm nach dem RLV von der KV zugewiesen, erhielt der Arzt bisher ein Jahr später ein höheres RLV, bemessen an der RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals. Genau diese Steigerungsmöglichkeit wurde nun begrenzt: Im HVM ist jetzt geregelt, dass das RLV nur um 2 Prozent gegenüber der RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals gesteigert werden kann, um eine übermäßige Ausdehnung der Praxistätigkeit zu verhindern.


Der aktuelle HVM beschränkt die Steigerungsmöglichkeiten der RLV-Fallzahl auf maximal 2 Prozent des Vorjahresquartals – bei Praxisübernahmen kann dies erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. (Copyright: Stockphotos-MG/stock.adobe)

Besonders misslich ist dies, wenn ein unterdurchschnittlicher Versorgungsauftrag in eine überdurchschnittlich ausgelastete Berufsausübungsgemeinschaft eingebunden werden soll. Es erfolgt keine Einzelbetrachtung des neu hinzukommenden Versorgungsauftrags. Die Berufsausübungsgemeinschaft wird insgesamt, als „eine“ Praxis bewertet. Liegt die Gesamtleistung der Berufsausübungsgemeinschaft dann bereits über dem Fachgruppendurchschnitt, wird der RLV auf 2 Prozent Steigerung gegenüber der RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals begrenzt. Nach dem HVM sollen zwar im Einzelfall auch Ausnahmeregelungen möglich sein. Wie diese ausgestaltet sind, bleibt aber abzuwarten. Es sollte daher vorab geprüft werden, ob sich die Investition in eine heruntergefahrene Praxis lohnt, wenn die Leistungssteigerung im Einzelfall nur begrenzt möglich ist.

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