Praxisverkauf/Praxiskauf

Wie lange dauert ein Nachbesetzungsverfahren?

Das Nachbesetzungsverfahren für die Weitergabe eines Versorgungsauftrags dauert in Berlin ca. 1-1,5 Jahren.

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Kann ich einen Wunschnachfolger für die Nachbesetzung meiner Praxis vorschlagen?

Es gibt die Möglichkeit, einen Bewerber als Wunschnachfolger vorzuschlagen. Der Wunsch ist für den Zulassungsausschuss aber nicht verbindlich. Denn der Wunschnachfolger ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Auswahlkriterium.

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Was ist ein privilegierter Bewerber im Nachbesetzungsverfahren?

Privilegierter Bewerber im Nachbesetzungsverfahren sind Nachfolger, die gegenüber anderen Bewerbern bei der Auswahl des Nachfolgers für den Versorgungsauftrag bevorzugt berücksichtigt. Hierzu gehören beispielsweise Kinder, Ehepartner und langjährige Jobsharings des Zulassungsinhabers.

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Muss ich mit allen Bewerbern einen Kaufvertrag abschließen?

Es ist sinnvoll mit allen Bewerbern eine vertragliche Vereinbarung abzuschließen. Denn die Entscheidung über die Auswahl des Praxisnachfolgers liegt allein beim Zulassungsausschuss und nicht beim Zulassungsinhaber.

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Wozu benötige ich eine KV – Abrechnungsgenehmigung?

Bestimmte, sogenannte Qualitätsgesicherte Leistungen (QS Leistungen) bedürfen einer gesonderten Abrechnungsgenehmigung. Hierbei handelt es sich um eine Statusentscheidung. Erst nach Vorliegen der Abrechnungsgenehmigung dürften diese Leistungen gegenüber der KV abgerechnet werden. Eine rückwirkende Erteilung ist ausgeschlossen. Auch für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der KV ist in Abrechnungsgenehmigung notwendig.

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Was ist der Berufungsausschuss?

Der Berufungsausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen. Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Einen Widerspruch kann beispielsweise ein unterlegener Bewerber im Nachbesetzungsverfahren für einen Versorgungsauftrag erheben.

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Wann tritt Bestandskraft ein?

Bestandskraft bedeutet, dass eine Entscheidung nicht mehr durch einen Widerspruch angegriffen werden kann. Wann Bestandskraft eintritt, ist der Rechtsmittelbelehrung zu entnehmen. Diese befindet sich am Ende jedes Bescheides. Ein Zulassungsbescheid vom Zulassungsausschuss wird beispielsweise einen Monat nach Bekanntgabe (Zustellung) bestandskräftig.

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Kann ich auch ein Viertel Versorgungsauftrag ausschreiben?

Auch die Ausschreibung eines 0,25 (Viertel) Versorgungsauftrages ist rechtlich zulässig. Allerdings wird dies nur sehr selten erfolgen, denn für eine Zulassung in eigener Praxis ist mindestens ein hälftiger Versorgungsauftrag notwendig.

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Wie viele Stunden darf ich mit einem hälftigen Versorgungsauftrag arbeiten?

Alle Leistungen, die gegenüber der KV abgerechnet werden, sind mit einer Prüfzeit belegt. Das ist die Zeit, die durchschnittlich für die vollständige Erbringung der Leistung benötigt wird. Die Summe aller Leistungszeiten darf bei einem vollen Versorgungsauftrags 780 bzw. bei hälftigen Versorgungsauftrag 390 Stunden (a 60 Minuten) im Quartal nicht überschreiten. Außerdem darf die ermittelte Arbeitszeit an mindestens drei Tagen im Quartal nicht mehr als zwölf Stunden betragen. Die Prüfung des Leistungsumfangs erfolgt regelmäßig im Rahmen der KV – Abrechnung. Festgestellte Auffälligkeiten werden in einem Plausibilitätsverfahren überprüft.

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Kann ich mich auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig bewerben?

Das ist möglich und kann insbesondere bei der Bewerbung auf Psychotherapeutensitze auch sinnvoll sein, um die eigenen Chancen zu erhöhen. Man sollte dem Zulassungsausschuss rechtzeitig vor der Entscheidung über die Nachbesetzung dann aber mitteilen, ob man auch mehr als einen halben Versorgungsauftrag übernehmen möchte.

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Darf ich KJHG – Therapien neben einer Kassenzulassung / im Jobsharing machen?

Nein. Das ist in Berlin nach Auffassung des Zulassungsausschusses und Berufungsausschusses nicht zulässig.

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Was bedeutet „Verzicht zu Gunsten einer Anstellung“?

Der Verzicht zu Gunsten einer Anstellung bietet Praxisinhabern die Möglichkeit ihre Praxis zu verkaufen und sich beim Käufer anstellen zu lassen. Die Anstellung kann dabei auch in der eigenen Praxis erfolgen. Es erfolgt keine Ausschreibung der Zulassung.

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Ist meine Praxis ausgelastet?

Ausgelastet und damit versorgungsrelevant ist eine Praxis, wenn die erbrachte Leistungsmenge der Fachgruppe entspricht. Die Leistungsmenge richtet sich zum einen nach der Zahl der behandelten Patienten (Fallzahl), zum anderen nach innerhalb eines Quartals für die Patientenversorgung aufgewendeten Zeit (Prüfzeit). Vergleichsmaßstab für die Leistungsmenge ist die eigene Fachgruppe.

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Wie lange dauert es von der Antragsstellung bis zur Ausschreibung des Sitzes?

Zwischen der Antragstellung und der Ausschreibung des Versorgungsauftrages liegen bei Psychotherapeuten etwa 3 bis 4 Monate. Bei den anderen Fachrichtungen sind es etwa 1 – 3 Monate.

Wie lange dauert es von Ausschreibung bis zur Verhandlung des Zulassungsausschusses („ZA“) und wie lange bis dann der Beschluss da ist?

Zwischen der Ausschreibung und der Verhandlung beim Zulassungsausschuss liegen bei der Nachbesetzung eines psychotherapeutischen Versorgungsauftrages etwa 10 – 12 Monate. Den Beschluss erhält bei der Nachbesetzung eines psychotherapeutischen Versorgungsauftrages etwa 2 – 3 Monate nach der Zulassungssitzung.

Bei den anderen Fachrichtungen geht es oftmals etwas schneller. Zwischen der Ausschreibung und der Verhandlung beim Zulassungsausschuss liegen etwa 4 – 6 Monate. Den Beschluss erhält bei der Nachbesetzung etwa 1 – 2 Monate nach der Zulassungssitzung.

Wie stehen meine Chancen zur Übernahme der Zulassung?

Die Frage lässt sich abstrakt nicht beantworten. Denn sie hängt immer vom konkreten Bewerberfeld ab. Die Auswahl des Zulassungsnachfolgers trifft der Zulassungsausschuss anhand der gesetzliche Auswahlkriterien des § 103 SGB V. Dabei vergleicht der Zulassungsausschuss alle Bewerber unter Berücksichtigung folgender Kriterien, abgestuft nach ihrer Bedeutung für die Auswahlentscheidung: 1. Privilegierung eines Bewerbers: Privilegierte Bewerber sind anderen gegenüber bei der Auswahl vorzuziehen. 2. Berufliche Eignung: Umso größer die Übereinstimmung der fachlichen Qualifikation zwischen dem Praxisabgeber und dem Bewerber ist, umso besser sind die Aussichten des jeweiligen Bewerbers. 3. Fachkunde bzw. Facharztanerkennung: Hier kommt es auf das Datum der Prüfung an. Denn mit der Fachkunde bzw. Facharztanerkennung wird die berufliche Erfahrung eines Bewerbers verbunden. Liegen die Fachkunde bzw. die Facharztanerkennung länger als 5 Jahre zurück, stellt dies keinen zusätzlichen Vorteil dar. Man geht davon aus, dass alle Bewerber mit einem mindestens fünfjährigen oder älteren Fachkundenachweis bzw. einer Facharztanerkennung haben, gleich sind. Denn der Zuwachs der beruflichen Erfahrung nimmt mit nach fünf Jahren oftmals ab. 4. Versorgungsgrad am zukünftigen Standort: Wird die Zulassung für eine Nachbesetzung in verschiedenen Stadtbezirken ausgeschrieben, kommt es auf den Versorgungsgrad der Standbezirke an. Je niedriger der Versorgungsgrad des geplanten Praxisstandortes, desto besser sind die Chancen des Bewerbers. 5. Warteliste: Hier kommt es auf das Datum der Eintragung in die Warteliste an. Je älter der Eintrag, umso besser sind die Chancen für den Bewerber.

Wann erhalte ich Informationen zur Ausschreibung?

Ein Bewerber muss zunächst sein Interesse bei der KV anmelden. Die KV informiert dann den Praxisabgeber über die Bewerbung. Der Praxisabgeber kontaktiert dann den Bewerber und gibt ihm weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Praxis.

Bekomme ich einen Kaufvertrag zugeschickt?

Die KV teilt dem Praxisabgeber einige Wochen nach der Ausschreibung mit, welche Interessenten ihre Bewerbung vervollständigt haben und damit am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen. In der Regel erhält man dann einen Praxiskaufvertrag zugeschickt. Bis zur Zulassungssitzung sind dann in der Regel noch mehrere Wochen Zeit.

Wie viel Zeit hat man zur Rücksendung des Praxiskaufvertrags?

Wenn man den Praxiskaufvertrag erhält, ist im Anschreiben oftmals ein Datum genannt, zu dem der Vertrag unterschrieben zurückgesandt werden soll. Zwar hat diese Frist keine rechtlichen Konsequenzen. Gleichwohl sollte sie nicht einfach ignoriert werden. Sofern keine Fragen zum Kaufvertrag bestehen, spricht nichts dagegen, diesen zu unterzeichnen und zurückzuschicken. Damit signalisiert man auch ein großes Interesse an der Übernahme der Praxis und der Fortführung des ausgeschriebenen Versorgungsauftrages.

Kann man im laufenden Ausschreibungsverfahren noch Wunschkandidat werden?

Der Praxisabgeber kann im Verfahren jederzeit einen Wunschnachfolger benennen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Benennung zum Wunschnachfolger keinen rechtlichen Anspruch auf den Versorgungsauftrag begründet. Denn der Wunschnachfolger ist kein gesetzliches Auswahlkriterium. Hinzutritt, dass die Ernennung zum Wunschnachfolger zweifelhaft ist, wenn sich Praxisabgeber und Bewerber erst im laufenden Verfahren kennengelernt haben.

Jobsharing

Was ist eine Zweigpraxis?

Die Zweigpraxis ist wie eine „Filiale“ der Hauptpraxis. Sie bietet die Möglichkeit als zugelassener Arzt bzw. Psychotherapeut neben der Tätigkeit an am Praxissitz auch an weiteren Orten tätig zu sein. Auch eine Praxis um Jobsharing kann eine Zweigpraxis gründen. In der Zweigpraxis kann dann auch der Jobsharer arbeiten.

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Was sind die Voraussetzungen für eine Zweigpraxis?

Die Voraussetzung für die Gründung einer Zweigpraxis sind zum einen die Verbesserung der Patientenversorgung am Ort der Zweigpraxis und zum anderen, dass es durch die Zweigpraxis keine Beeinträchtigung der Patientenversorgung am Ort der Hauptpraxis gibt.

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Wozu benötige ich eine KV – Abrechnungsgenehmigung?

Bestimmte, sogenannte Qualitätsgesicherte Leistungen (QS Leistungen) bedürfen einer gesonderten Abrechnungsgenehmigung. Hierbei handelt es sich um eine Statusentscheidung. Erst nach Vorliegen der Abrechnungsgenehmigung dürften diese Leistungen gegenüber der KV abgerechnet werden. Eine rückwirkende Erteilung ist ausgeschlossen. Auch für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der KV ist in Abrechnungsgenehmigung notwendig.

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Darf ich KJHG – Therapien neben einer Kassenzulassung / im Jobsharing machen?

Nein. Das ist in Berlin nach Auffassung des Zulassungsausschusses und Berufungsausschusses nicht zulässig.

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Abrechnung und Abrechnungsprüfung

Wie viele Stunden darf ich mit einem hälftigen Versorgungsauftrag arbeiten?

Alle Leistungen, die gegenüber der KV abgerechnet werden, sind mit einer Prüfzeit belegt. Das ist die Zeit, die durchschnittlich für die vollständige Erbringung der Leistung benötigt wird. Die Summe aller Leistungszeiten darf bei einem vollen Versorgungsauftrags 780 bzw. bei hälftigen Versorgungsauftrag 390 Stunden (a 60 Minuten) im Quartal nicht überschreiten. Außerdem darf die ermittelte Arbeitszeit an mindestens drei Tagen im Quartal nicht mehr als zwölf Stunden betragen. Die Prüfung des Leistungsumfangs erfolgt regelmäßig im Rahmen der KV – Abrechnung. Festgestellte Auffälligkeiten werden in einem Plausibilitätsverfahren überprüft.

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Wozu benötige ich eine KV – Abrechnungsgenehmigung?

Bestimmte, sogenannte Qualitätsgesicherte Leistungen (QS Leistungen) bedürfen einer gesonderten Abrechnungsgenehmigung. Hierbei handelt es sich um eine Statusentscheidung. Erst nach Vorliegen der Abrechnungsgenehmigung dürften diese Leistungen gegenüber der KV abgerechnet werden. Eine rückwirkende Erteilung ist ausgeschlossen. Auch für die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gegenüber der KV ist in Abrechnungsgenehmigung notwendig.

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Berufsausübungsgemeinschaft und Praxisgemeinschaft

Was ist eine BAG?

Die Abkürzung BAG steht für Berufsausübungsgemeinschaft. Diese wurde früher auch als Gemeinschaftspraxis bezeichnet. Die BAG ist ein Zusammenschluss von zugelassenen Ärzten und oder Psychotherapeuten zur gemeinsamen Berufsausübung. Die Rechtsform der BAG ist meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die BAG kann einen oder mehrere Praxisstandorte haben. Dann wird sie als üBAG (überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) bezeichnet. Die BAG bietet ihren Gesellschafter Vorteile bei der Abrechnung und bei der Praxisnachfolge. Denn die Interessen der in der Praxis (BAG) verbleibenden Vertragsärzte sind bei der Bewerberauswahl für im Rahmen einer Nachfolge angemessen zu berücksichtigen.

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Lorbeerkranz

Auszeichnungen

  • TOP-Kanzlei für Medizinrecht
    (WirtschaftsWoche 2023, 2022, 2021, 2020)

  • „Eine der besten Wirtschaftskanzleien für Gesundheit und Pharmazie“
    (Magazin brand eins, Ausgabe 20/2021 sowie Ausgabe 16/2020)

  • TOP-Wirtschaftskanzlei Deutschlands im Bereich Gesundheit & Pharmazie
    (FOCUS Spezial 2022, 2021, 2020 - 2013)

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