Besprechung der Entscheidungen des BGH v. 28.04.2010 – IV ZR 73/08 und IV ZR 230/08 zu der Frage, was Gegenstand der Pflichtteilsergänzung ist, wenn der Erblasser einem anderen zu Lebzeiten ein Bezugsrecht an der Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung einräumt.

 

Verfasser

Alexander Knauss

Fundstelle

Legal Tribune Online - www.lto.de

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