Der Beitrag befasst sich mit dem für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen in Steuerhinterziehungsfällen wichtigen Entscheidung des EuGH in der Rechtssache „R“ (EuGH, Urteil vom 07.12.2010 – C-285/09 R, Vorabentscheidungsersuchen des BGH v. 07.07.2009, 1 StR 41/09) und soll aufzeigen, worum es eigentlich ging und welche Folgerungen aus dem Urteil des EuGH zu ziehen sein werden. Dabei endet der Beitrag bewusst in einer Reihe neuer und ungeklärter Fragen, denn das Urteil des EuGH hat wohl mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.
Verfasser
Andreas JahnFundstelle
Steueranwalt International 2011/2012, S. 31 ff.; hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen AnwaltvereinUNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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