Das Gemeinnützigkeitsrecht ist im Fluss und ständigen Änderungen unterworfen. Dies betrifft sowohl Gesetzgebung und Verwaltung als auch die Rechtsprechung. Das Ehren-amtsstärkungsgesetz (Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes, BGBl I 2013, 556) hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht, die zum Teil bereits ab dem Veranlagungsjahr 2013 gelten, die teilweise allerdings auch erst 2015 in Kraft getreten sind. Die Finanzverwaltung hat zwischenzeitlich nachgezogen und mit zahlreichen BMF-Schreiben auf die neue Gesetzeslage reagiert. Schließlich gibt es eine Fülle von Rechtsprechungsentscheidungen insbesondere auch des BFH, mit denen alte und neue Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht geklärt worden sind.
Der nachfolgende Beitrag enthält einen Überblick über einzelne Problemfelder des Gemeinnützigkeitsrechts, die aus Sicht des Verfassers in der Beratung bzw. in der Praxis der gemeinnützigen Körperschaften fehleranfällig sind bzw. die aufgrund neuerer Rechtsentwicklungen einen aktuellen Bezug haben. Dieser Überblick erhebt – und dies ist insbesondere dem zugrundeliegenden (zeitlichen) Vortragsformat geschuldet – keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Themenauswahl folgt aktuellen Rechtsentwicklungen und den Beratungsschwerpunkten des Verfassers.
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Verfasser
Dr. Stephan DornbuschFundstelle
Steueranwaltsmagazin 6/2016, S. 203-210UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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