Sexuelle Belästigungen, ob am Arbeitsplatz oder privat, werden allgemein als nicht akzeptabel bewertet. Gerade im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis wird unmit­telbar an den Ausspruch einer fristlosen Kündigung ge­dacht. Mit Mitarbeitern, die Kollegen sexuell belästigen, möchte man nicht mehr zusammenarbeiten. Das Vertrau­ensverhältnis ist empfindlich gestört. Eine Abmahnung er­scheint vielen als zu milde und für den Verstoß nicht an­gemessen.

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Verfasser

Dr. Nicolai Besgen

Fundstelle

B+P, Ausgabe Juli 2018, S. 451-454

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