Rainer Bosch
Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Of Counsel
Curriculum Vitae Büro Bonn Oxfordstraße 21 53111 Bonn Telefon +49 (0) 228 72636-0 Telefax +49 (0) 228 72636-77 bonn@meyer-koering.de Kontaktdaten speichernRainer Bosch verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts und leitete mit Daniela v. Treuenfeld-Honig und Marie v. Maydell die familienrechtliche Praxis unserer Kanzlei am Standort Bonn. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehörten die Ausarbeitung von Eheverträgen sowie die Beratung und Vertretung von getrenntlebenden oder geschiedenen Eheleuten und Partnern. Ebenso hat Rainer Bosch öffentlich-rechtliche Körperschaften, auf die Ansprüche übergegangen sind, beraten und vertreten.
Im erbrechtlichen Bereich hat er bei der Anfertigung von letztwilligen Verfügungen beraten und darüber hinaus Mandanten – auch gemeinnützige Organisationen – bei der Abwicklung von Erbfällen unterstützt.
Ihr Ansprechpartner für
- Ausarbeitung von Eheverträgen
- Vertretung von Eheleuten bei Trennung oder Scheidung
- Ausarbeitung von Testamenten, Erbverträgen
Kompetenzen
Auszeichnungen
„Top‐Anwalt im Familienrecht“ laut den Magazinen „Wirtschaftswoche“ „Focus“ und „Focus Spezial“ (seit 1993 regelmäßig, zuletzt 2017)
Mitwirkung an Zeitschrift und Büchern
- Mitherausgeber der FamRZ (Zeitschrift für das gesamte Familienrecht)
- Autor des unterhaltsrechtlichen Teils in „AnwaltFormulare“ (bis zur 8. Auflage 2014), Deutscher AnwaltVerlag
- Autor des unterhaltsrechtlichen Teils in „AnwaltFormulare Familienrecht“ (bis zur 6. Auflage 2016), Deutscher AnwaltVerlag.
Mitgliedschaften
- Vorstand des Versorgungswerks der Rechtsanwälte NRW von 1985 bis 2014
- Vorstand der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e.V.
- Vorstand der Rheinischen Erbrechtsgesellschaft
- Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein e.V.
- Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.
- Vorprüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Köln für die Vergabe der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ von 1997 bis Dezember 2010.
AUSZEICHNUNGEN
-
„Top‐Anwalt im Familienrecht“ laut den Magazinen „Wirtschaftswoche“ „Focus“ und „Focus Spezial“
(seit 1993 regelmäßig, zuletzt 2017)
UNVERBINDLICHE KONTAKTAUFNAHME
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